Der Ratschlag Kinderarmut, ein Zusammenschluss aus 51 Akteur*innen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft, fordert ein konsequentes Umdenken der Politik im Kampf gegen die Armut von Kindern und Jugendlichen. Bund, Länder und Kommunen müssen endlich gemeinsam an einem Strang ziehen! Weg von einem Kooperationsverbot zwischen den föderalen Ebenen und hin zu einem Kooperationsgebot.
Ein Aufwachsen in Armut wirkt sich auf die Teilhabe an der Gesellschaft aus und prägt Menschen für ihr gesamtes Leben. Seit Jahrzehnten verharrt die Kinder- und Jugendarmut in unserem reichen Land auf einem viel zu hohen Niveau von 20 Prozent. Die Dauer, die Kinder und Jugendliche in Armut leben, verlängert sich sogar seit Jahren. Vor dem Hintergrund einer Sparpolitik, die auch vor Angeboten für Kinder, Jugendliche und ihre Familien nicht haltmacht, fordert der Ratschlag Kinderarmut ein Umdenken im Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen. Nicht die Frage, wer welche Maßnahmen bezahlt, sollte im Vordergrund stehen, sondern die Förderung eines guten Aufwachsens für alle. Dafür braucht es eine Stärkung der Infrastruktur vor Ort. Das wird aber nur funktionieren, wenn Kommunen, Länder und der Bund sich gemeinsam zuständig fühlen und alle Ebenen auch tatsächlich Verantwortung übernehmen.
Dazu erklärt Sozial-Vorständin Maria Loheide: „Die Bundesregierung und die Länder stehen in der Verantwortung, endlich Maßnahmen zu ergreifen, um die Armut von Familien und ihren Kindern zu beenden. Eine unbürokratisch ausgestaltete Kindergrundsicherung ist das entscheidende Instrument, um Kinderarmut zu bekämpfen. Ebenso sind Angebote im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und der Familienförderung unerlässlich. Die bisherige Praxis des Hin- und Herschiebens der Verantwortung zwischen Bund, Ländern und Kommunen verhindert, dass der verfassungsrechtliche Auftrag – die für ein gesundes Aufwachsen von Kindern notwendigen Lebensbedingungen zu sichern – endlich erfüllt wird.“ Besonders ärgerlich sei der Stand-by-Modus der Kindergrundsicherung. „Kern einer Neuregelung muss sein: ein Antrag auf Unterstützung, der geprüft und entschieden wird. Bisher müssen Familien mehrere Anträge für unterschiedliche Hilfen stellen und verlieren den Überblick. Das Hin und Her zwischen verschiedenen Ämtern und Leistungsträgern könnte bei gutem politischen Willen ein Ende haben“, so Loheide weiter.
Besonders von Armut betroffene Kinder und Jugendliche und ihre Familien benötigen verlässliche und ausfinanzierte niedrigschwellige und wohnortnahe Unterstützungsangebote wie Familienbildungsstätten und Beratungsstellen, Jugendfreizeiteinrichtungen sowie gut ausgebaute Kindertagesstätten und Offene Ganztagsschulen einschließlich Schulsozialarbeit, die die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen erhöhen und ihnen Lebensperspektiven eröffnen, die nicht von Armut geprägt sind.
Berlin, 5. September 2024
redaktionell verantwortlich: Diakonie Deutschland