Suchtfachkliniken und stationäre Therapieeinrichtungen bieten die Möglichkeit über einen längeren Zeitraum Therapien in Anspruch zu nehmen. Die Behandlungen finden mit ärztlicher Begleitung statt.
Neben der Entwöhnungsbehandlung wird der Gesundungsprozess durch Maßnahmen wie z.B. Arbeitstherapie, Ergotherapie und Physiotherapie ergänzt.

Die Kosten werden in der Regel vom zuständigen Rentenversicherungsträger übernommen (in manchen Fällen von der Krankenversicherung). Die Beratungsstellen geben nähere Informationen, helfen bei Anträgen und kümmern sich um die Vermittlung in eine Therapie. Die mehrmonatige Therapiedauer kann in Absprache mit den Klientinnen und Klienten individuell gestaltet werden.

Zunehmend werden kombinierte Konzepte aus stationärer Kurzzeittherapie und anschließender ambulanter oder teilstationärer Weiterbehandlung durchgeführt. Die Form der Therapie (stationär oder ambulant oder in Kombination) ist unter anderem abhängig von der Lebenssituation der Betroffenen.
Für Mütter gibt es die Möglichkeit, die Angebote mit ihren Kindern zusammen wahrzunehmen.
Ein weiteres spezielles Angebot richtet sich an suchtmittelabhängige Kinder und Jugendliche.