Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Hessen hat in ihrer Sitzung am 16. Dezember einen Richtungsbeschluss für die Lohnrunde 2022/2023 gefasst. Danach erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den nächsten zwei Jahren eine deutliche Lohnerhöhung von insgesamt 3,3 Prozent. Ab dem 01. März 2022 steigen die Entgelte der allgemeinen Tabellen, die der Ärzt*innen, der Auszubildenden und Praktikant*innen um 1,6 Prozent an. Aufgrund der besonderen Situation in der Eingliederungshilfe beginnen dort die Erhöhungen erst zum 01. Mai 2022. Ab dem 1. März 2023 kommt die nächste Erhöhung um weitere 1,7 Prozent. Die Laufzeit der Entgelttabellen endet am 31. Dezember 2023.
Für die Einrichtungen der Altenhilfe im Bereich Hessen und Nassau sowie der ambulanten Dienste in Kurhessen-Waldeck wurde die Laufzeit der Entgelttabellen, die bis zum 31. Dezember 2022 vereinbart war, verkürzt. Die nächste Gehaltserhöhung steht hier schon ab dem 01. Oktober 2022 an. Ab dem 01. März 2023 werden dann auch diese Entgelte um 1,7 Prozent angehoben. Damit setzt die ARK ein deutliches Signal zur Verbesserung der finanziellen Ausgestaltung der Vergütungen in der Altenpflege.
Die ARK eröffnet des Weiteren die Möglichkeit, dass einzelne Träger für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Entgelte schon vorzeitig, frühestens zum 01. März 2022 anpassen können. Darüber hinaus wurden neue Ideen zur Verbesserung der Wettbewerbs-Situation entwickelt.
Tatjana Gremm, Vorsitzende der Arbeitsrechtlichen Kommission, betont, dass die Dienstnehmervertreterinnen und -vertreter sich durchaus einen höheren Abschluss vorgestellt haben. Dies vor allem im Hinblick auf die aktuelle Kostenentwicklung. Letztlich sei man aber zufrieden mit dem Ergebnis, gerade im Hinblick auf die Unwägbarkeiten der finanziellen Situation im sozialen Bereich.
Christoff Jung, stellvertretender Vorsitzender der ARK, hält den Abschluss für gerade noch tragbar. Die Einrichtungen der Diakonie Hessen stehen vor großen finanziellen Herausforderungen, die Spielräume werden immer kleiner. Corona trägt auch nicht zur Planungssicherheit bei.
Beide Vertreter*innen halten fest, dass die Verhandlungen in der ARK ausgewogen und auf Augenhöhe stattgefunden haben. Besonders die Verbesserungen im Bereich der Pflege sind deutliche Signale in Richtung der Mitarbeitenden und der Träger, wie wichtig dieses Arbeitsfeld in der heutigen Zeit ist.
Die Arbeitsrechtliche Kommission wird den formalen Beschluss im Rahmen der Januar-Sitzung treffen.
Weiterentwicklung und Vereinheitlichung des Dienstvertragsrechts bleibt weiterhin klar im Fokus. Am Rande der ARK-Sitzung haben sich Dienstnehmer- und Dienstgeber-Vertreterinnen und Vertreter klar dazu bekannt, dass die Weiterentwicklung der Arbeitsvertragsrichtlinien Hessen und Nassau sowie Kurhessen-Waldeck, hin zu einheitlichen Regelungen fortgeführt wird. Im Jahr 2022 sind dazu wieder entsprechende Termine festgelegt.
Hintergrund Arbeitsrechtliche Kommission
Die Arbeitsrechtliche Kommission hat in erster Linie die Aufgabe, Arbeitsbedingungen der in einem Arbeitsverhältnis beschäftigten Mitarbeitenden zu regeln. Dies umfasst Regelungen zu Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen und gilt ergänzend für Ausbildungs- und Praktikantenverhältnisse sowie sozialpädagogisch betreute Beschäftigungsverhältnisse.
Die ARK.DH setzt sich paritätisch aus sieben Vertretern und Vertreterinnen der Mitarbeitenden (Dienstnehmerseite) sowie aus sieben Vertretern und Vertreterinnen von Leitungsorganen (Dienstgeberseite) aus dem Bereich der Diakonie Hessen zusammen. Auf Dienstnehmerseite kommen fünf Mitglieder vom Verband für Mitarbeitende in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, der Evangelischen Kirche in Kurhessen-Waldeck und im Diakonischen Werk in Hessen e.V. (VKM-HNKW) sowie zwei weitere Mitglieder vom Landesverband Hessen der Kirchengewerkschaft. Die sieben Mitglieder und Stellvertretungen auf Dienstgeberseite wurden vom Aufsichtsrat der Diakonie Hessen entsandt.