Am 20. April 2023 hat der Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes zugestimmt. Das Gesetz hat das Ziel, mehr Menschen mit Behinderung in reguläre Arbeit zu vermitteln, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen im ersten Arbeitsmarkt zu halten und Menschen mit Schwerbehinderungen zielgenauer zu unterstützen. Es bedarf der Zustimmung durch den Bundesrat, der sich am 12. Mai 2023 mit dem Entwurf befassen wird. Der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Hessen, Carsten Tag, bewertet den Entwurf als einen „Schritt in die richtige Richtung“.
„Angesichts des allgegenwärtigen Fachkräftemangels macht es keinen Sinn, das Potenzial der 166.001 schwerbehinderten Menschen, die im März 2023 als arbeitslos gemeldet waren, ungenutzt zu lassen“, führt Carsten Tag weiter aus. „Arbeit hat in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Es geht nicht nur um die Sicherung des Lebensunterhaltes. Arbeiten zu können ist auch Ausdruck für ein gleichberechtigtes Miteinander und Teilhabe.“
Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention fordert den Rechtsanspruch auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen. „Dies gilt auch für die über 320.000 Menschen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten“ stellt Rita Henning, Bereichsleiterin bei der Diakonie Hessen, fest. Die Diakonie Hessen begrüßt, dass der Gesetzentwurf eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe für die Betriebe vorsieht, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen. Sonderregelungen werden kleine und mittlere Betriebe von der Abgabe ausnehmen. Der Einsatz der Mittel der Ausgleichsabgabe ist ein wichtiger Baustein, um den Abschluss von Arbeitsverträgen zu unterstützen oder bestehende Arbeitsverhältnisse zu sichern. Allerdings ist es für Carsten Tag „ unverständlich, dass auf ein Bußgeld für sogenannte Nichtbeschäftiger zukünftig verzichtet werden soll“. Diese Regelung leiste der Haltung Vorschub, sich von der Beschäftigungspflicht „freizukaufen“ und an Vorurteilen oder Wissenslücken festzuhalten, anstatt sich die Mühe zu machen, sich um Mitarbeitende mit Behinderung zu bemühen. Für die Entwicklung zu einem inklusiveren Arbeitsmarkt ist die Bereitschaft von Arbeitgebern maßgeblich, Menschen mit Behinderung eine Chance zu geben. Nach Einschätzung von Rita Henning können Menschen, die bisher in einer WfbM gearbeitet haben, mit Unterstützung auf dem ersten Arbeitsmarkt bestehen. Dies zeigen die erfolgreichen Umsetzungen des Budgets für Arbeit. Insofern sei es erfreulich, dass der Gesetzentwurf die Aufhebung der Deckelung des Lohnkostenzuschusses vorsieht. Die Diakonie Hessen sieht trotzdem die Notwendigkeit weiterer Bemühungen, um die Vermittlung und Beratung von arbeitslosen Menschen mit Behinderung zu verbessern. „Auch wenn der Gesetzentwurf Schritte in die richtige Richtung aufzeigt, ist es noch ein weiter Weg zu einem inklusiven Arbeitsmarkt“, ergänzt Carsten Tag. „Daher ist es erforderlich, insbesondere für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben über das umfassende Angebot „WfbM“ zu ermöglichen.“
Der Gesetzentwurf ist hier einsehbar: Drucksache 20/5664 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts (bundestag.de)
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