Zufrieden zeigt sich Carsten Tag, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Hessen, mit den Vorbereitungen der Mitgliedseinrichtungen, die unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen. Bis zum 15. März müssen Gesundheitsorganisationen, für die die einrichtungsbezogene Impfnachweispflicht gilt, Beschäftigte, die keine entsprechenden Nachweise vorlegen, beim Gesundheitsamt melden. Diesem Nachweis-Stichtag sieht das Gros der Einrichtungen, die sich als Mitglieder bei der Diakonie Hessen an deren Impfumfrage beteiligt haben, demnach mit Gelassenheit entgegen.
Impfquote liegt zwischen 92 und 94 Prozent
Im Rahmen einer breit angelegten Umfrage des Verbandes, die sich an ambulante Dienste, Pflegeheime, Krankenhäuser, Hospize und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen richtete, beteiligten sich nahezu 200 Träger diakonischer Einrichtungen im Bereich der Diakonie Hessen (Hessen, Teile von Rheinland-Pfalz sowie Schmalkalden in Thüringen). Sie beschäftigen knapp 12.000 Personen, für die die Impfnachweispflicht gilt. Das Ergebnis: Nur zwischen sechs und acht Prozent der Beschäftigten sind zum Stichtag 15. März nicht oder noch nicht vollständig geimpft. Ein weiteres positives Signal zur Impfbereitschaft von Menschen, die keine beruflichen Konsequenzen befürchten müssen, setzen viele freiwillig Engagierte, die in den Einrichtungen mitwirken: Lediglich ein Prozent bis fünf Prozent sind hier ungeimpft geblieben.
Ergebnis einer konsequenten Motivationsarbeit in den Einrichtungen
„Mit diesem Ergebnis können wir sehr zufrieden sein“, so Carsten Tag. Es zeige nicht nur die hohe Impfbereitschaft der Beschäftigten, sondern auch die Effekte früh gestarteter konsequenter Motivationsarbeit diakonischer Arbeitgeber. Deutlich werde, so der Vorstandsvorsitzende, wie wichtig Mitarbeitenden in diakonischen Organisationen der Schutz von Menschen mit erhöhten gesundheitlichen Risiken sei. Schon vor den im Dezember 2021 angekündigten gesetzlichen Regelungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht waren in vielen Einrichtungen nahezu 90 Prozent der Mitarbeitenden geimpft, viele davon geboostert.
Forderung nach einer allgemeinen Impfpflicht
Auf den hohen Impfquoten im Gesundheitsbereich darf sich die Gesellschaft aber nicht ausruhen. „Wir können nicht auf die allgemeine Impfpflicht verzichten. Das zeigen die immer noch hohen Inzidenzen und die Zahlen der täglich an/mit Corona verstorbenen Menschen“, so Carsten Tag weiter. Gerade auch für die Mitarbeitenden im Gesundheitsbereich wäre deshalb eine allgemeine Impflicht ein wichtiges Zeichen der Solidarität und ein entscheidender Schritt zu Risikominimierung in Pandemiezeiten.