Über die Tatsache, dass die Bundesregierung eine neue Bleiberechtsregelung für Geflüchtete – das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht - plant, zeigt sich der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Hessen, Carsten Tag, sehr erfreut. Auch dass die Landesregierungen in Hessen und Rheinland-Pfalz dazu jetzt Vorgriffsregelungen auf den Weg gebracht haben, die verhindern sollen, dass Menschen abgeschoben werden, die später von der neuen Bleiberechtsregelung profitieren könnten, sei ein wichtiges Signal, insbesondere für die Betroffenen selbst, so der Vorsitzende.
„In Hessen und Rheinland-Pfalz leben viele Tausend Menschen nur geduldet und in ständiger Angst abgeschoben zu werden, obwohl sie oft schon viele Jahre hier wohnen, arbeiten, Freundschaften geschlossen haben und ihre Kinder zur Schule gehen. Dass ein neues Gesetz auf Bundesebene diese Kettenduldungen für viele von ihnen beenden sollen, ist eine wirklich gute Nachricht“, sagt Carsten Tag.
Gesetzentwurf auf Bundesebene sieht „Probeaufenthaltserlaubnis“ vor
Der mittlerweile im Bundeskabinett abgestimmte Gesetzentwurf für das Chancen-Aufenthaltsrecht sieht vor, dass Personen, die sich am 1. Januar 2022 seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet aufgehalten haben, eine „Probeaufenthaltserlaubnis“ bekommen sollen. Damit soll ihnen die Chance gegeben werden, innerhalb eines Jahres die Voraussetzungen für ein Bleiberecht aufgrund guter Integration erfüllen zu können. Auch soll der Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Die Abstimmung des Gesetzes im Parlament ist nach der Sommerpause vorgesehen, so dass es im Herbst in Kraft treten könnte.
„Das könnte der Beginn eines grundsätzlichen Perspektivenwechsels in der Flüchtlingspolitik werden, hin zu einer echten Integrationspolitik. Wer fünf Jahre hier ist, sollte bleiben dürfen. Es wäre der erste Schritt in Richtung längst überfälliger Bleiberechtsmöglichkeiten“, so Carsten Tag.
Vorgriffserlasse auf Landesebene sollen Abschiebungen verhindern
Bis das Gesetz in Kraft trete, müssten davon betroffene Menschen allerdings weiterhin fürchten, abgeschoben zu werden. Das sollen die von den Landesregierungen in Hessen und Rheinland-Pfalz in den letzten Tagen auf den Weg gebrachten Vorgriffserlasse verhindern. „Es wäre nicht nur falsch, sondern geradezu fatal, wenn jetzt noch Menschen und ihre Familien abgeschoben würden, die in wenigen Wochen rechtlich abgesichert hierbleiben dürften“, betont der Vorstandsvorsitzende. Er hoffe sehr, dass die neuen Erlasse in Hessen und Rheinland-Pfalz nun auch von den zuständigen Behörden einheitlich und großzügig zugunsten der Betroffenen umgesetzt würden.