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© succo/pixabay

Kinderrechte in die Verfassung – weltweit, in Deutschland und in den Bundesländern

Kinder sind Träger eigener Grundrechte, weil sie Kinder sind. Sie haben spezifische Bedürfnisse, Wünsche, Ängste und Nöte und brauchen besonderen Schutz. Deswegen haben sie Rechte. Diese wurden bereits 1989 in der UN-Kinderrechtskonvention weltweit verabschiedet und von Deutschland unterzeichnet. Die Kinderrechte gelten für alle jungen Menschen von 0-18 Jahren, sie sind also Kinder- und Jugendrechte. Zum Nachlesen:

  • Kinderrechte, so wie sie von den Vereinten Nationen verabschiedet wurden, in amtlicher Übersetzung vom 20. November 1989
  • Spezielle Version für Kinder

15 Bundesländer haben die spezifischen Rechte der Kinder in ihrer Landesverfassung verankert. Nur Hamburg fehlt noch. In Hessen stimmten die Wähler*innen mit der Landtagswahl im Oktober 2018 über die Aufnahme ab. 

Folgende Formulierung für die Aufnahme der Kinderrechte wurde im Hessischen Landtag beschlossen:

„Jedes Kind hat das Recht auf Schutz sowie auf Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes ein wesentlich zu berücksichtigender Gesichtspunkt. Der Wille des Kindes ist in allen Angelegenheiten, die es betreffen, entsprechend seinem Alter und seiner Reife im Einklang mit den geltenden Verfahrensvorschriften angemessen zu berücksichtigen. Die verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten der Eltern bleiben unberührt.“

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