Schon jetzt verzweifeln insbesondere kleinere und mittelgroße Einrichtungen an den immer aufwendiger werdenden Auflagen. Durch einen spürbaren Bürokratieabbau wird Kostenträgern und Leistungserbringern gleichermaßen ermöglicht, vorhandene Ressourcen entsprechend der Bedarfe und gestellten Aufgaben einsetzen zu können.
Das Land Hessen muss sich für eine Vereinfachung der Verfahren im Gesundheitsbereich einsetzen, bspw. bei Erhebungs- und Berechnungsverfahren zum Ausbildungsfonds, verschiedenen Meldeverfahren bei Änderungen im Personal, bei Leistungserfassungen und Abrechnungen.
Wir benötigen eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Kommunikation mit Kostenträgern. Eine Einrichtung muss mit einer Vielzahl an verschiedene Kostenträger (Kranken- und Pflegekassen sowie Sozialhilfeträger) abrechnen. Die Einhaltung der verschiedenen Abrechnungswege ist für die Einrichtungen sehr personalintensiv und zeitaufwendig. Hier bedarf es dringend eine Erleichterung und Vereinfachung.
Wir brauchen eine flächendeckende digitale Dokumentation und Abrechnung zur Entlastung der Pflegenden. Eine effiziente Nutzung der Digitalisierung3 ist von der Akzeptanz der vollständig elektronischen Pflegedokumentation und der entsprechenden Leistungsnachweise durch die Kassen abhängig. Auch die digitale Unterschrift auf digitale geführten Leistungsnachweisen muss durchgängig und zeitnah akzeptiert werden.