Für Mitarbeitende in Gemeinschaftsunterkünften stellt sich oft die Frage, wie sie sich verhalten können, wenn sie mit Abschiebung von Bewohner*innen konfrontiert sind. Müssen sie die Polizei in die Unterkunft lassen? Welche Dokumente müssen die Behörden ggf. nachweisen? Muss das Zimmer der Betroffenen aufgeschlossen werden?
Im Rahmen der Online-Veranstaltung wird Professorin Dr. Marei Pelzer, die von ihr im Auftrag der Liga Hessen und des Hessischen Flüchtlingsrats verfasste Handreichung vorstellen, die sich mit eben diesen Fragen beschäftigt.
Dr. Pelzer ist Professorin für das Recht der Sozialen Arbeit und der sozialen Einrichtungen an der Hochschule Fulda und war von 2002 bis 2018 rechtspolitische Referentin von PRO ASYL.
Die Handreichung geht u.a. darauf ein, unter welchen Voraussetzungen die Polizei eine Flüchtlingsunterkunft zwecks Abschiebung von Bewohner*innen durchsuchen darf und richtet einen genauen Blick auf die Handlungsmöglichkeiten von Mitarbeitenden in dieser Situation. Professorin Dr. Pelzer wird während der Fortbildung auf die zentralen Elemente der Handreichung eingehen und dadurch den Rahmen aufzeigen, wie Mitarbeitende im konkreten Fall einer Abschiebung agieren, und die Betroffenen ggf. schützen können.
Anmeldung
Bitte melden Sie sich bis 12.04.2021 – 12:00 Uhr nur online an unter: http://www.dicv-limburg.de/berufundausbildung/fortbildungen. Der Anmeldelink gilt auch für Veranstaltung „Abflug: Was passiert am Flughafen?“. Bitte melden Sie sich jedoch separat für jede Fortbildung an, Sie erhalten auch zwei separate Zoom Links.
Und achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihre Kontaktdaten (E-Mail) korrekt eingeben!
Weitere Informationen
Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an Frau Damm unter der Telefonnr. 069 7947-6227 oder per E-Mail andrea.damm@diakonie-hessen.de
Die Einwahldaten erhalten Sie am 15.04.2021 und 16.04.2021 nachmittags. Diese sind nur für Sie bestimmt, bitte nicht weitergeben! Eine Teilnahmebestätigung kann in der Regel nicht ausgestellt werden.
Die Veranstalter der Fortbildungsreihe „Qualifizierter mit Flüchtlingen arbeiten“ sind:
Amnesty International, Caritasverband für die Diözese Limburg e.V., Diakonie Hessen e.V., DRK Landesverband Hessen e. V., Hessischer Flüchtlingsrat, Paritätischer Wohlfahrtsverband Hessen, Refugee Law Clinic an der Universität Gießen.
Kosten
Kostenfrei, aber nicht umsonst – über Spenden freuen wir uns!
Da wir alle unsere Online-Fortbildungen derzeit kostenfrei anbieten, freuen wir uns über eine Spende zur Unterstützung des Fonds „Familienzusammenführung“ der Diakonie Hessen. Bitte überweisen Sie an:
Diakonie Hessen
Evangelische Bank eG. Kassel
IBAN: DE12 5206 0410 0004 0506 06
Betreff: „Familienzusammenführung 04“, Name und Adresse
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