Teilhabe meint die Einbeziehung in gesellschaftliche Aktivitäten und Entscheidungen, an zentralen Bereichen der Gesellschaft wie Bildung, Arbeit und soziale Sicherung, aber auch die Teilhabe an gesellschaftlichen Gütern wie Sicherheit, Wohnung, Arbeit und soziale Leistungen. Der Begriff der Teilhabe wird daher häufig im Zusammenhang mit Inklusion und Selbstbestimmung genannt.
Durch das Bundesteilhabegesetz (SGB IX) hat der Begriff Teilhabe eine politisch aktuelle Bedeutung für Menschen mit Behinderungen bekommen. Teilhabe wird als sozialpolitisches Konzept für Selbstbestimmung und Eigenverantwortung definiert und löst damit alte Konzepte der Fürsorge und Versorgung in Bezug auf Menschen mit Behinderungen endgültig ab.
Das SGB IX beschreibt Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderungen, damit diese selbstbestimmt leben können, Mitgestaltungsrechte an der eigenen Lebenswelt wahrnehmen können und letztendlich eine gleichberechtigte, volle und wirksame gesellschaftliche Teilhabe erreichen können.
Außerhalb der rechtlichen Bestimmung wird Teilhabe mit dem Begriff der „Partizipation“ bestimmt. Partizipation ist nach Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in der ICF1 als ein umfassendes Lebenslagenkonzept zu verstehen. Behinderung bedeutet hier eine Beeinträchtigung der Teilhabe als Wechselwirkung zwischen dem gesundheitlichen Problem einer Person und ihren Umweltfaktoren.
Das Referat Teilhabe ist die fachliche und sozialpolitische Abteilung für diakonische Sozialunternehmen und regionale diakonische Werke in Hessen, welche Leistungen für Menschen mit Behinderungen im Wohnraum, Sozialraum sowie in den Bereichen Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen nach dem SGB IX § 111 ff. erbringen. Die Leistungserbringer von Teilhabeleistungen haben die Aufgabe, Menschen mit Behinderungen bei ihrer möglichst selbstbestimmen und eigenverantwortlichen Lebensplanung und -führung auf Grundlage ihrer Ziele und individuellen Bedarfe zu unterstützen und zu befähigen. Für die Planung und Steuerung dieser Leistungen im Rahmen der Gesamtplanung2 wird im Bundesland Hessen mit dem Personenbezogenen intergierten Teilhabeplan (PiT) gearbeitet.
Das Referat Teilhabe setzt neben der sozialpolitischen Interessenvertretung unserer Mitglieder, die beiden Schwerpunkte soziale und berufliche Teilhabe. In diesem Zusammenhang steht die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Fokus. Insbesondere bedeutet dies, die Förderung und der Ausbau von wirksamen Beteiligungsformen, die sozialräumliche Entwicklung der Mitgliedseinrichtungen sowie die Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe.
1 Die Die International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) dient fach- und länderübergreifend als einheitliche und standardisierte Sprache zur Beschreibung des funktionalen Gesundheitszustandes, der Behinderung, der sozialen Beeinträchtigung und der relevanten Umgebungsfaktoren eines Menschen.
2 Die Gesamtplanung stellt das gesamte Verfahren der Bedarfsermittlung dar. Im Gesamtplanverfahren werden alle Bedarfe ermittelt und die Leistungen der verschiedenen Rehabilitationsträger zusammengeführt. Am Ende des Verfahrens wird der Verwaltungsakt zur Erbringung der Leistungen erteilt.