Personenzentrierte integrierte Teilhabeplanung

Der Personenzentrierte integrierte Teilhabeplan (PiT) wurde seit dem 1. Oktober 2020 schrittweise als Instrument zur Bedarfsermittlung1 und Teilhabeplanung in Hessen eingeführt. Mit dem PiT wird der individuelle Bedarf an Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen erfasst. Der Personenzentrierte integrierte Teilhabeplan ist die Grundlage für die Gesamtplanung2 und damit für die Finanzierung der Leistungen Hessen. In Hessen übernimmt der überörtliche Kostenträger, der Landeswohlfahrtsverband (LWV), die Planung und Bewilligung der Leistungen. Der LWV hat die sachlichen Zuständigkeit für Personen nach den §99 SGBIX. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zum Ende der Schulausbildung und bei Personen die erstmalig nach Eintritt in das Rentenalter Leistungen der EGH beantragen.

Ein wesentliches Merkmal des PiT ist es, dass die Perspektive, die Wünsche und die Ziele der antragstellenden Person die Grundlage für die Ermittlung des Bedarfes und die Planung der Teilhabe sind. Zudem stellt die Anwendung der „Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit“ (ICF) der Weltgesundheitsorganisation einen wesentlichen Bestandteil des PiTs dar.

Leistungserbringer von Eingliederungshilfeleistungen sind aufgefordert den PiT bei einer Folgeplanung3 der Leistungen zu erstellen. Als Sozialunternehmen ist es daher besonders wichtig, seine Mitarbeitenden in der Erstellung des PiT zu qualifizierten. Wir bieten unseren Mitgliedern die entsprechenden Schulungsangebote an, um den fachlichen Anforderungen gerecht zu werden.

 

1 Die Bedarfsermittlung umfasst die Ermittlung des individuellen Bedarfs an Teilhabe. Durch die Ermittlungen werden die Voraussetzungen geschaffen, geeignete Leistungen und Unterstützungen auszuwählen, um den Bedarf des Einzelnen zu decken.

2 Die Gesamtplanung stellt das gesamte Verfahren der Bedarfsermittlung dar. Im Gesamtplanverfahren werden alle Bedarfe ermittelt und die Leistungen der verschiedenen Rehabilitationsträger zusammengeführt. Am Ende des Verfahrens wird der Verwaltungsakt zur Erbringung der Leistungen erteilt.

3Die Folgeplanung ist die Planung und Ermittlung der Bedarfe mit dem PiT in den Fällen, wenn eine leistungsgerechte Person bereits Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten hat und die Planung mit dem PiT somit erneut erflogt. Die Leistungserbringer der Eingliederungshilfe in Hessen erstellen in 90% der Fälle die Folgeplanung.