Schuldnerberatung

Existenzsicherung, Armutspolitik und Gemeinwesendiakonie

Überschuldung ist Auslöser von Verarmung und sozialer Ausgrenzung

Schuldnerberatung in der Diakonie ist Sozialberatung mit und für überschuldete Menschen. Sie hilft, die finanziellen Notsituationen sowie die sozialen und psychischen Folgen der Existenzgefährdung durch Überschuldung zu überwinden. Darüber hinaus arbeitet die Schuldnerberatung der Diakonie gemeinsam mit Betroffenen und anderen gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen an der Veränderung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen von Überschuldung.

Überschuldungsprobleme haben längst weite Teile der Bevölkerung erreicht und sind ein wesentlicher Faktor für Verarmung und soziale Ausgrenzung von Menschen und ihren Angehörigen. Überschuldung geht bei Betroffenen häufig einher mit einer Destabilisierung ihrer Existenz: Sie sind erheblichem Stress und psychischem Druck ausgesetzt und oft genug leidet auch ihre körperliche Gesundheit. Diese kritische Lebenssituation belastet Partnerschaften und Familien und stört nicht zuletzt auch häufig eine gesunde Entwicklung der Kinder. Überschuldung darf daher nicht nur auf wirtschaftliche Sachverhalte reduziert werden.

Die Beratung für überschuldete Menschen ist in den vergangenen Jahren zu einer wichtigen Aufgabe der Sozialarbeit geworden. Rund 3 Millionen Haushalte in Deutschland sind überschuldet und alle Fachleute rechnen mit einem weiteren Anstieg. Hauptursachen für Überschuldung sind Arbeitslosigkeit, Krankheit und Einkommen, die den Lebensbedarf nicht decken. Vor allem bei jungen Menschen kommt häufig auch mangelnde Finanzkompetenz, gepaart mit nicht angemessenem Konsumverhalten hinzu.

Zum Beratungsangebot unserer Sozialen Schuldnerberatung gehören:

  • Anamnese: umfassende Erfassung und Bewertung der wirtschaftlichen und psychosozialen Situation;
  • Existenzsicherung: Prüfung von Ansprüchen auf Sozialleistungen, Unterhalt, Anhebung der Pfändungsgrenzen etc.;
  • Stabilisierung der hauswirtschaftlichen Verhältnisse: Haushalts- und Budgetberatung, Prüfung von Möglichkeiten der Einnahmensteigerung bzw. Ausgabensenkung;
  • Vollstreckungsschutzmaßnahmen: Unterstützung bei Aussetzungen von Lohn- und Kontopfändungen;
  • Unterstützung bei Arbeitsaufnahme bzw. Sicherung der Erwerbstätigkeit: insbesondere, wenn Lohnpfändungen drohen oder bestehen und damit ein Erwerbshindernis darstellen;
  • Forderungsüberprüfung und Verhandlungen mit den Gläubigern;
  • Unterstützung und Begleitung bei der Erarbeitung eines außergerichtlichen Einigungsversuchs;
  • Kontosicherung, Kontobeschaffung;
  • Stabilisierung der psychosozialen Situation;
  • Stärkung der persönlichen Handlungsfähigkeit und Steigerung der Motivation;
  • Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen oder Erzwingungshaft;
  • Vermittlung an weitere Fachdienste: z.B. Haftentlassenen-, Wohnungslosen-, Sucht- oder Familienberatung.

Alle Beratungsstellen der Sozialen Schuldnerberatung im DWHN bieten auch die Verbraucherinsolvenzberatung an und sind nach §305 InsO (Insolvenzordnung) als geeignete Stellen anerkannt. Bestandteile dieses Beratungsangebotes sind:

  • Unterstützung und Begleitung bei der außergerichtlichen Schuldenregulierung;
  • Ausstellen der erforderlichen Bescheinigung im Falle des Scheiterns eines außergerichtlichen Einigungsversuchs;
  • Unterstützung und Begleitung bei der Antragsstellung auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens;
  • Unterstützung und Begleitung bei der Durchführung des Schuldenbereinigungsplans;
  • Information und Unterstützung im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens und der anschließenden Wohlverhaltensphase;
  • ggf. Abwicklung der erteilten Restschuldbefreiung;
  • ggf. Nachbetreuung nach Erteilung der Restschuldbefreiung.

Da die Beratungsstellen regional unterschiedliche Organisationsweisen haben, ist es sinnvoll, sich im Bedarfsfall wegen einer Terminvereinbarung direkt an eine bzw. die Beratungsstelle im eigenen Wohnort zu wenden. Welche Schuldnerberatungsstelle zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnort der Schulder*in (Übersicht Landkreise/Städte). Dies kann auch eine Beratungsstelle eines anderen Trägers sein. Für die Stadt Frankfurt richtet sich die Zuständigkeit nach den Stadtteilen (Übersicht Frankfurt). Auch die Beratungsstellen anderer Wohlfahrtsverbände sowie der Kommunen arbeiten kostenlos und beraten nach den gleichen Kriterien wie die Diakonie Hessen.

WICHTIG!

Damit fruchtlose Zwangsvollstreckungsmaßnahmen die Lage nicht verschlimmern, sollten Sie die Gläubiger unverzüglich über Ihre Zahlungsunfähigkeit informieren. (Zum Musterschreiben)

Soziale Schuldnerberatung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der sozialen Infrastruktur

Flächendeckend ist anerkannt, dass die Beratung überschuldeter oder von Überschuldung bedrohter Menschen ein dringend notwendiges und sinnvolles Hilfeangebot darstellt. Daher setzt sich die Diakonie dafür ein, dass das Beratungsangebot für verschuldete Menschen allen Personen offensteht, nicht nur denjenigen, die sich im SGB II- oder XII-Leistungsbezug befinden.
Diese Beratung, die auch von einigen regionalen Diakonischen Werken in Hessen angeboten wird und den Ratsuchenden und seine Fähigkeiten, Fertigkeiten, Probleme und Lebenssituation ganzheitlich einbezieht, basiert auf dem Sozialstaatsprinzip und den Regelungen in den Sozialgesetzbüchern (SGB II und XII). Die Inanspruchnahme einer Beratung ist grundsätzlich freiwillig, d.h. niemand sollte dazu gezwungen werden. Die Schuldnerberatung der Diakonie in ist darüber hinaus grundsätzlich vertraulich und jeglicher Umgang mit Daten wird gemäß den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes mit den Ratsuchenden geregelt. Die Soziale Schuldnerberatung zielt auf die wirtschaftliche und soziale Stabilisierung der Ratsuchenden.

Die Soziale Schuldnerberatung der Diakonie Hessen ist grundsätzlich kostenfrei!

 

Was macht eine Schuldnerberatung?

Soziale Schuldnerberatung ist viel mehr als das Regulieren von Schulden. Die Fachkräfte aus den Beratungsstellen der Diakonie Hessen vor Ort kümmern sich nicht nur um die Existenzsicherung ihrer Klienten, sondern gewähren auch emotionale Unterstützung und helfen bei der Überwindung von Lebenskrisen. Was man von einer sozialen Schuldnerberatung erwarten kann und worin der Unterschied zu gewerblichen Schuldenregulierern besteht, erfährt man im Video.

Henriette Benninghoff

Sekretariat

Tel.: 069 7947-6284
h.benninghoff@diakonie-hessen.de