Seit 1970 bieten die Diakonie Hessen und ihre Mitgliedseinrichtungen Hilfen für ehemalige Straffällige, von Haft bedrohte Menschen, Inhaftierte und ihre Angehörigen an.
Die Straffälligenhilfe versucht, Menschen das Finden von Lebensformen zu ermöglichen, die sie zu einer eigenverantwortlichen Bewältigung der gesellschaftlichen Anforderungen befähigen. Die Straffälligenhilfe leistet damit einen Beitrag zur Verbesserung der aktuellen Lebenssituation der Hilfesuchenden und hat darüber hinaus einen präventiven Charakter. Hierbei sind Akzeptanz, Freiwilligkeit, Durchgängigkeit, Ganzheitlichkeit, Nachhaltigkeit und Vertraulichkeit handlungsleitende Prinzipien.
Die Arbeit ist bestimmt durch Professionalität. Sie wird geprägt von christlicher Grundhaltung und wird anwaltschaftlich ausgeübt. Veränderungen gesellschaftlicher Rahmenbedingungen werden erkannt, aktuelle sozial- und kriminalpolitische Entwicklungen werden wahrgenommen und Meinungsbildungsprozesse eingeleitet.
Die Straffälligenhilfe der Diakonie verfügt über ein breites Netzwerk sozialer Dienste und Einrichtungen, um individuelle Hilfen zu ermöglichen. Die eigenen Dienste und Einrichtungen umfassen insbesondere Fachberatungsstellen, stationäre Einrichtungen und Betreutes Wohnen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diakonie begleiten die Menschen vor, während und nach der Haft und bieten umfassende Hilfe. Dazu gehören:
- Unterstützung bei der Suche nach Arbeit und Wohnung,
- Suchtberatung,
- Schuldenberatung,
- Klärung von Beziehungskonflikten, von Rechtsfragen und Sozialleistungsansprüchen.
Zudem kümmert sich die Diakonie um straffällig gewordene Jugendliche. Damit die jungen Menschen ihre Verurteilung für einen Neuanfang nutzen, werden sie von Mitarbeitern der Diakonie begleitet. Sie haben unter anderem in Projekten zum Täter-Opfer-Ausgleich die Chance, sich mit der eigenen Schuld auseinander zu setzen und Vergebung zu erfahren. (Übersicht zu Diensten und Einrichtungen der Straffälligenhilfe in der Diakonie Hessen)
Folgende, aufeinander abgestimmte Angebote finden Sie hier:
- Freie Straffälligenhilfe ist als Beratungsangebot unabhängig von sozialen Diensten der Justiz und unterscheidet sich davon u.a. durch die Schweigepflicht sowie durch die durchgängige Ausgestaltung der Hilfen.
- Übergangsmanagement dient der intensiven Vorbereitung der Entlassung von Gefangenen aus dem geschlossenen Vollzug sowie der beruflichen und sozialen Integration. Die Zuweisung der Gefangenen erfolgt durch den Sozialdienst der Justizvollzugsanstalt, spätestens sechs Monate vor der Entlassung.
- Externe Ausländerberatung ist ein spezielles Beratungsangebot der Diakonie. Es wendet sich an Inhaftierte innerhalb der Anstaltsmauern und deren Angehörige.
- Wohnhilfen werden angeboten von der stationären Hilfe bis zum Betreuten Wohnen.
- Täterberatung z. B. bei häuslicher Gewalt.
- Täter-Opfer-Ausgleich mit der Ausweitung auf Jugendliche.
- Angehörigenarbeit
- Freiwilliges Engagement als Ergänzung der professionellen Arbeit mit von Haft bedrohten, inhaftierten und haftentlassenen Menschen und deren Angehörigen. Über das freiwillige soziale Engagement in der Straffälligenhilfe hat das Referat Straffälligenhilfe eine Stellungnahme verfasst.