Die Wohnungsnotfallhilfe der Diakonie Hessen erkennt Wohnen als ein grundlegendes Bedürfnis des Menschen an. Doch eine Wohnung ist mehr als ein Dach über dem Kopf. Sie ist Lebensmittelpunkt und sichert ein Mindestmaß an Privatheit und Schutz. Sie ist Ort der individuellen Entfaltung. Was sie bedeutet, können viele Menschen erst ermessen, wenn sie ihre Wohnung verloren haben. Ohne sie leben zu müssen heißt nicht nur, grundlegender Rechte beraubt zu sein, sondern sich auch vielfältiger Vorurteile erwehren zu müssen, selbst daran schuld zu sein, keine Hilfe zu wollen, nicht wohnfähig zu sein.
Das Diakonische Werk betreibt eigene Dienste und Einrichtungen und ist zugleich Mitgliedsorganisation. Die Wohnungsnotfallhilfe gehört seit vielen Jahrzehnten zu den traditionellen Aufgaben der Diakonie und engagiert sich in 85 Diensten und Einrichtungen in Hessen und in Teilen von Rheinland-Pfalz. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begegnen Menschen, die längere Zeit auf der Straße leben, mit Würde und auf Augenhöhe. Menschen werden unterstützt, damit sie die Hilfe erhalten, die sie benötigen.
Die Angebote der Wohnungsnotfallhilfe haben sich der heutigen Zeit angepasst. Die Diakonie betreibt ein qualifiziertes und gut ausgebautes Hilfenetz, welches aus verschiedenen Diensten und Einrichtungen an verschiedenen Standorten besteht:
Tagesaufenthalte sind niederschwellige Angebote mit Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung, Gelegenheit zum Wäschewaschen und Trocknen und zur Körperpflege. In vielen Tagesaufenthalten ist die Möglichkeit zur Zubereitung von warmen Mahlzeiten gegeben. Einzelne Einrichtungen bieten eine medizinische Erstversorgung an.
Tagesaufenthalte sind niederschwellige Angebote mit Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung, Gelegenheit zum Wäschewaschen und Trocknen und zur Körperpflege. In vielen Tagesaufenthalten ist die Möglichkeit zur Zubereitung von warmen Mahlzeiten gegeben. Einzelne Einrichtungen bieten eine medizinische Erstversorgung an.
Aufsuchende Sozialarbeit versucht mit Menschen in Notlagen Kontakt aufzunehmen, um notwendige Unterstützung anzubieten.
Fachberatungsstellen beraten bei der Abklärung des Hilfebedarfes wohnungsloser Menschen und Menschen in Wohnungsnot, unterstützen bei drohendem Wohnungsverlust oder bei der Sicherstellung des Lebensunterhaltes und vermitteln in weiterführende Hilfen oder stationäre Einrichtungen.
Stationäre Einrichtungen gibt es als:
- Übernachtungseinrichtungen zur schnellen und vorübergehenden Unterkunft für Menschen ohne Obdach.
- Wohnheime nach § 67 SGB XII zur längerfristigen Unterkunft zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten.
Betreutes Wohnen nach § 67ff SGB XII bietet Unterstützung für Menschen, die wegen besonderer Lebensverhältnisse und ihrer sozialen Schwierigkeiten vom Verlust ihrer Wohnung bedroht sind oder nach Aufenthalt in einer stationären Einrichtung weiterhin Unterstützung bedürfen. In der Regel leben die Betroffenen dabei bereits in eigenständigen Mietverhältnissen. (Zur Übersicht von Diensten und Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe in der Diakonie Hessen)
Referatsaufgaben
- Sozialpolitische Vertretung auf Landesebene und in der Liga der Freien Wohlfahrtspflege
- Vertretung der Arbeitsfelder in überregionalen Gremien in Hessen und Rheinland-Pfalz
- Vertretung in Landes- und Bundesarbeitsgemeinschaften und in den Fachverbänden
- Beratung und Unterstützung eigener Einrichtungen und der Mitgliedseinrichtungen
- Planung und Organisation von Fortbildungsveranstaltungen
- Organisation und Moderation von Arbeitskreisen in den Arbeitsfeldern
- Bearbeitung von Grundsatzfragen
- Erarbeiten von Rahmenleistungsbeschreibungen
- Weiterentwicklung von Dokumentationssystemen
Empfehlungen zur Gewaltprävention und zum Umgang mit Gewalt in Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe
Die Handreichung "Empfehlungen zur Gewaltprävention und zum Umgang mit Gewalt in Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe" mit Fallbeispielen und Arbeitshilfen kann hier als PDF heruntergealden werden.
Bundesweites Engagement
Die Diakonie Hessen ist unter anderem Mitglied im Evangelischen Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe (EBET) e. V. – Wohnungsnotfall- und Straffälligenhilfe und aktiv im Vorstand tätig. Weitere Hinweise zum Fachverband unter: www.ebet-ev.de