Die rechtlichen Grundlagen für Migrant*innen und Geflüchtete bilden eine wichtige Basis für die Möglichkeiten ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Normen im Aufenthalts- und Asylrecht sind einem stetigen Wandel ausgesetzt. Seit der Schaffung des Zuwanderungsgesetzes 2005 gab es vielzählige Änderungen der Gesetze im Migrationsrecht. Die Harmonisierungsbestrebungen der EU, einen Standard für ein gleichermaßen geltendes Recht in Europa auf dem Gebiet des Asyl - und Ausländerrechts zu schaffen, sind längst noch nicht abgeschlossen. Die Rechtsprechung auf nationaler und europäischer Ebene wirkt ebenfalls auf die Auslegung und Anwendung der Gesetze ein.
Kenntnis über die aktuelle Gesetzeslage sowie über die aktuelle Rechtsprechung sind unverzichtbar, damit in Beratung und Begleitung von Betroffenen die Beratungsstellen der Diakonie kompetent handeln zu können. Dies gilt im selben Maß für die Anfertigung von Stellungnahmen und Äußerungen bei der Positionierung von Diakonie und Kirchen zu den drängenden Themen im Migrations- und Flüchtlingsbereich. Nicht zuletzt ist eine juristisch fachkundige Beratung und Begleitung von Kirchengemeinden bei Kirchenasyl die notwendige Voraussetzung für ein gutes Gelingen.