Finanzielle Unterstützung in Einzelfällen

Beihilfen für Geflüchtete

Bei der Diakonie Hessen können Beihilfen für finanzielle Notlagen von Geflüchteten beantragt werden. Die Anträge müssen durch kirchliche oder diakonische Beratungsstellen bei der Diakonie Hessen eingereicht werden und auch die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse an Familien bzw. Einzelpersonen erfolgt in der Regel über die Beratungsstellen.

Für den Bereich der EKHN gibt es folgende Förderlinien:

  • Familienzusammenführung
  • Beihilfen für verschiedene akute Notlagen
    - wie z. B. die Erstellung eines therapeutischen / medizinischen Gutachtens
    - oder die Finanzierung eines DNA-Gutachtens als Voraussetzung für eine
    - erfolgreiche Familienzusammenführung
  • Beihilfen zu Rechtsanwaltskosten für verschiedene rechtliche Verfahren wie z. B. Klagen, Haftbeschwerden, Asylantragstellungen.

Für den Bereich der EKKW können Anträge zu folgenden Notlagen gestellt werden:

  • Familienzusammenführung
  • Beihilfen zu Rechtsanwaltskosten (Direktüberweisung an die Anwält*innen)


Bei Fragen zur Antragstellung und den Vergaberichtlinien wenden Sie sich bitte je nach Kirchengebiet an Frau Dorn oder Frau Breijawi.

Kontakt bei Fragen zur Antragstellung auf dem EKHN-Gebiet

Stefanie Dorn

Referentin für Flucht und Integration

Tel: 069 7947-6235
stefanie.dorn@diakonie-hessen.de

Kontakt bei Fragen zur Antragstellung auf dem EKKW-Gebiet

Amall Breijawi

Referentin für Flucht und Asyl

Tel: 0561 1095-3121
Mobil: 0177 5612203
amall.breijawi@diakonie-hessen.de