Bei der Diakonie Hessen können Beihilfen fürfinanzielle Notlagen von Geflüchteten beantragt werden. Die Anträge müssen durch kirchliche oder diakonische Beratungsstellen bei der Diakonie Hessen eingereicht werden und auch die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse an Familien bzw. Einzelpersonen erfolgt in der Regel über die Beratungsstellen.
Für den Bereich der EKHN gibt es folgende Förderlinien:
Familienzusammenführung
Beihilfen für verschiedene akute Notlagen - wie z. B. die Erstellung eines therapeutischen / medizinischen Gutachtens - oder die Finanzierung eines DNA-Gutachtens als Voraussetzung für eine - erfolgreiche Familienzusammenführung
Beihilfen zu Rechtsanwaltskosten für verschiedene rechtliche Verfahren wie z. B. Klagen, Haftbeschwerden, Asylantragstellungen.
Für den Bereich der EKKW können Anträge zu folgenden Notlagen gestellt werden:
Familienzusammenführung
Beihilfen zu Rechtsanwaltskosten (Direktüberweisung an die Anwält*innen)
Bei Fragen zur Antragstellung und den Vergaberichtlinien wenden Sie sich bitte je nach Kirchengebiet an Frau Dorn oder Frau Breijawi.
Kontakt bei Fragen zur Antragstellung auf dem EKHN-Gebiet
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