Härtefallkommissionen in Hessen und Rheinland-Pfalz

Härtefallkommissionen helfen in Einzelfällen weiter

Immer wieder kommt es im Aufenthaltsrecht zu Fallkonstellationen, die mit den vorhandenen rechtlichen Instrumentarien nicht zu lösen sind, in denen aber gewichtige humanitäre oder persönliche Gründe dafür sprechen, dass die Betroffenen einen sicheren Aufenthaltsstatus in Deutschland erhalten. Für solche Fälle bietet der Bundesgesetzgeber mit dem § 23a des Aufenthaltsgesetzes die Grundlage für die Einrichtung von Härtefallkommissionen (HFK) auf Bundesländerebene und damit die Möglichkeit in besonders gelagerten Einzelfällen Ausnahmeentscheidungen treffen zu können. Neben staatlichen Vertretern/innen gehören den Kommissionen meist auch Mitarbeitende von Kirchen und Wohlfahrtsverbänden sowie weiterer Flüchtlings- und Migrantenorganisationen an.
Je nach Bundesland bestehen erhebliche Unterschiede bei der Anzahl der Mitglieder, der Zusammensetzung der Gremien, der Verfahrensweise, der geforderten Stimmenmehrheit für positive Entscheidungen und den Ausschlussgründen.

Die HFK in Hessen wurde im Jahr 2005 erstmals eingerichtet und bestand ursprünglich nur aus Abgeordneten des Hessischen Landtages, die in der Regel Mitglieder des Petitionsausschusses waren. Im Jahr 2008 wurde die Kommission auf eine andere Rechtsgrundlage gestellt (von einer Verordnung zum Landesgesetz) und Verfahrensweise sowie Zusammensetzung geändert. Der HFK gehörten ab diesem Zeitpunkt keine Parlamentarier mehr an. Ende des Jahres 2009 kam es erneut zu einer Änderung der Verfahrensweise und fünf Abgeordnete des Hessischen Landtages sind nun wieder Mitglied der 23-köpfigen HFK. In der HFK in Hessen sind die Evangelischen Kirchen und - über die Liga der Freien Wohlfahrtsverbände - auch die Diakonie Hessen vertreten.

Ebenfalls 2005 wurde die HFK in Rheinland-Pfalz eingerichtet. Sie besteht aus 10 stimmberechtigten Mitgliedern. Im Gegensatz zur Kommission in Hessen sind keine Landtagsabgeordneten in der Kommission vertreten. In der HFK in Rheinland-Pfalz sind die Evangelischen Kirchen und - über die Liga der Freien Wohlfahrtsverbände - auch die Diakonie Hessen vertreten. Die Mitglieder der Härtefallkommissionen erfüllen eine wichtige Aufgabe als humanitäres Korrektiv administrativer Entscheidungen. Gerade das Zusammenwirken von Politik, staatlichen und nicht staatlichen Stellen ermöglicht den Blick auf individuelle Schicksale, die von allgemeinen ausländerrechtlichen Instrumentarien nicht erfasst werden (können).

 

Kontakt

Vertreter/innen der Evangelischen Kirchen in der Härtefallkommission in Hessen

Karin Diehl

Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck
in der Diakonie Hessen
Kölnische Straße 136
34119 Kassel
Tel.: 0561 1095-3100
Fax: 0561 1095-3295
karin.diehl@diakonie-hessen.de

Pfarrer Hermann Wilhelmy

Evangelische Flüchtlingsseelsorge in der EKHN, Region Nord
Lonystraße 13
35390 Gießen
Tel.: 0641 79496-40
Fax: 0641 79496-49
ev.fluechtlingsseelsorge.giessen@ekhn-net.de

Kontakt

Vertreter der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in der  Härtefallkommission in Hessen

Amall Breijawi

Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e.V.
Mitglied der Härtefallkommission beim Hess. Ministerium des Inneren und für Sport (HMIS) 
amall.breijawi.hfk@liga-hessen.de

Vertreter/innen der Evangelischen Kirchen in der Härtefallkommission in Rheinland-Pfalz

Pfarrer i.R. Friedrich Vetter

Peter-Weyer-Str. 98
55129 Mainz
Tel.: 06131 501574
Fax: 06131 604636
Friedrichvetter@gmx.de