Im Brief des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach an die Pflegeeinrichtungen finden sich zusätzlich folgende Unterlagen:
1) Zusammenfassung „Was ist neu und wichtig für die Pflege im geänderten Infektionsschutzgesetz (IfSG) und im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)“. Im Zentrum stehen Regelungen, mit denen im Herbst und Winter 2022 / 2023 den Herausforderungen der Corona-Pandemie begegnet werden kann.
2) Pflegenetzwerk Deutschland „Handreichung zum Herbstkonzept“ mit Hinweisen auf Aktivitäten des Pflegenetzwerks im Zusammenhang mit dem Herbstkonzept.
3) Pflegenetzwerk Deutschland „Poster“ mit allgemeinen Informationen zum Pflegenetzwerk.
4) Pflegenetzwerk Deutschland „Anmeldeblatt“ zur Registrierung im Pflegenetzwerk per Fax oder E-Mail.
5) Faktenbooster „Checkliste“ zum Infektionsschutz und zum Herbstkonzept zur Verteilung an Pflegeeinrichtungen und Pflegekräfte (Handzettel, DIN A4).
6) Faktenbooster „Poster“ zum Infektionsschutz zum Aushang in Pflegeeinrichtungen / Eingangsbereiche (DIN A2).
Zugleich wurde die Vorankündigung zu:
„Jede Pflegeeinrichtung (stationär, teilstationär und ambulant) erhält unentgeltlich mindestens ein Paket mit 1.000 CE-zertifizierten FFP2 Masken aus deutscher Produktion zur Verwendung durch Pflegebedürftige und Mitarbeitende.“
ebenfalls durch das BMG verschickt.