Bereits am 11.09.2024 informierten wir über den GAP Mitgliederbereich über den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (diakonie-hessen.de). Nun wurde durch die Diakonie Deutschland gemeinsam mit den anderen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Stellung zum Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetz bezogen. Die Landesverbände der Diakonie nutzen die Möglichkeit, Rückmeldung zu dem sehr komplexen Referentenentwurf zu geben. Diese flossen in die Stellungnahme ein. Die Diakonie Deutschland hat versucht, all diese in die gemeinsame Stellungnahme im Rahmen der BAGFW einzubringen beim Ringen um ein gemeinsames Verständnis und gemeinsame Bewertungen angesichts der Komplexität des Referentenentwurfs.
In der anliegenden Stellungnahme finden Sie auf
- den Seiten 2 ff. eine Einleitung und zusammenfassende Bewertung,
- den Seiten 7 ff. eine Bewertung der einzelnen Regelungen des PKG und
- den Seiten 52 ff weitere Änderungsbedarfe, und zwar zu den §§, die nicht mit dem Pflegekompetenz aufgerufen wurden: wie z. B: Forderung zum Kontrahierungszwang bei den Pflegekursen nach § 45 SGB XI oder Änderungen bei § 84 SGB XI zum externen Vergleich.
Hervorzuheben sind insbesondere zwei Punkte:
- Zu den gemeinschaftlichen Wohnformen nach § 92c SGB XI: diese wird noch nicht als umsetzungsreif angesehen – deshalb wird zunächst ein Modellprojekt gefordert.
- Zu § 86a SGB XI: Hier haben die Verbände sehr lange gerungen, ob die Bundesempfehlungen wirklich hilfreich sein können. Es wird aber davon ausgegangen, dass sie auf jeden Fall kommen werden. Deshalb wurden dann verschiedene Forderungen aufgestellt:
* Die vorgesehenen Empfehlungen nach § 86a dürfen nicht dazu führen, Verhandlungen auf der Länderebene zu blockieren oder zu verzögern, angesichts der großen Problemlagen.
- Es bedarf Sofortmaßnahmen
1. Eine Genehmigungsfiktion von beantragten Steigerungen, wenn 6 Wochen nach Antrag keine Verhandlungsaufnahme durch die Kostenträger erfolgt ist
2. Strafzahlungen bei Verfahrensverschleppungen oder Schadensersatzforderungen bei Missachtung gesetzlicher Vorschriften und Anforderungen durch die Kostenträger.
- Außerdem wurde auf verschiedene Nachbesserungsbedarfe und Spezifizierungen hingewiesen (siehe Seite 30f.)
Über den Fortgang halten wir Sie auf dem Laufenden.
Ansprechpartnerin: Bettina Mügge