Viele Menschen, die Angehörige, Nachbar*innen oder Freund*innen pflegen und zugleich erwerbstätig sind, mussten während der Pandemie ihren Alltag umorganisieren. So fiel beispielsweise die Unterstützung im Haushalt durch externe Dienstleistenden bei vulnerablen Gruppen oft kurzfristig weg und musste von Angehörigen selbst übernommen werden. Pflegende Angehörige wurden durch temporäre Schließungen ambulanter Pflegedienste zusätzlich beansprucht. Mit dem Deutschen Alterssurvey lässt sich nachzeichnen, wie sich der Umfang von Pflege und Unterstützung während der Pandemie verändert hat und wer den größten Teil davon übernahm.
Deutlich wird aber auch, dass es vor allem die Frauen sind, die diesen Mehraufwand an Unterstützung schultern. Sie unterstützen und pflegen nicht nur häufiger als Männer, sondern auch mit größerem Zeitaufwand: Im Winter 2020/21 mit insgesamt 11,5 Stunden pro Woche im Vergleich zu 7,5 Stunden bei den Männern. Gerade beim zeitlichen Umfang zeigt sich insgesamt, dass Erwerbstätigkeit kaum mit zeitintensiver Pflege kombinierbar ist: Während Nicht-Erwerbstätige im Schnitt 17,2 Stunden pro Woche aufbringen, sind es bei Erwerbstätigen nur 7,6 Stunden pro Woche.
Die höhere und intensivere Beteiligung an Unterstützung und Pflege insbesondere durch Frauen und die Schwierigkeit bei der Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit könnten wiederum Auswirkungen auf die finanzielle Situation haben – sowohl in der Phase der Unterstützung, aber auch darüber hinaus mit Blick auf die Höhe der künftigen Rentenansprüche. Erschwert wird diese Vereinbarkeit auch durch die erfahrene Diskriminierung am Arbeitsplatz von der 27 Prozent der pflegenden Angehörigen laut einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes berichten.
Es bleibt zu hoffen, dass die im Koalitionsvertrag angekündigte Einführung einer Lohnersatzleistung dazu führt, dass sich Pflege und Beruf künftig besser vereinbaren lassen. Auch der Ausbau der ambulanten Betreuungsinfrastruktur würde pflegende Angehörige deutlich entlasten und der Diskriminierungsschutz von fürsorgenden Erwerbstätigen sollte gesetzlich gestärkt werden.