Für den Bereich Hessen und Nassau
Seit dem 01.01.2014 gelten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ehemals im Diakonischen Werk in Hessen und Nassau e.V. zusammengeschlossenen Einrichtungen die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Hessen und Nassau (AVR.HN).
Zum Recht Diakonie Hessen AVR.HN
Diese entsprechen inhaltlich der bisher geltenden Kirchlich-Diakonischen Arbeitsvertragsordnung (KDAVO). Mit Beschlussfassung der KDAVO durch die damalige Arbeitsrechtliche Kommission erfolgte eine Lösung von der bis dahin bestehenden Kopplung an öffentliche Tarife und die Aufstellung eines komplett eigenständigen Arbeitsvertragsrechts. So werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beispielsweise nicht mehr nach Ausbildungsabschluss, sondern nach Tätigkeitsmerkmalen der jeweiligen Stelle vergütet.
Mit Beschluss vom 07.11.2013 trennte die Arbeitsrechtliche Kommission die KDAVO zum 01.01.2014 auf in die „Kirchliche Dienstvertragsordnung“ (KDO) für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau und die „Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Hessen und Nassau“ (AVR.HN) für die Diakonie in Hessen und Nassau, ohne dass inhaltliche Änderungen vorgenommen wurden.
Für den Bereich Kurhessen-Waldeck
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ehemals im Diakonischen Werk in Kurhessen-Waldeck e.V. zusammengeschlossenen Einrichtungen gelten die „Arbeitsvertragsrichtlinien für den Bereich des Diakonischen Werkes in Kurhessen-Waldeck“ (AVR.KW).
Zum Recht Diakonie Hessen AVR.KW
Die AVR.KW sind inhaltlich stark angelehnt an die „Arbeitsvertragsrichtlinien für Einrichtungen, die der Diakonie Deutschland angeschlossen sind, beschlossen von der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland" (AVR.DD). Die Reform der AVR.DD zum 01.07.2007 wurde von der Arbeitsrechtlichen Kommission Kurhessen-Waldeck ein Jahr später – zum 01.07.2008 umgesetzt. Schwerpunkt der Novellierung und Reform war die Neuregelung der Eingruppierung sowie die Einführung von Flexibilisierungsmöglichkeiten.
Für die Weiterentwicklung der AVR.HN und der AVR.KW ist seit dem 01.04.2018 die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Hessen (ARK.DH) zuständig.
Zur ARK.DH