Das Kirchengericht für Mitarbeitervertretungssachen ist zuständig für alle Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung des Mitarbeitervertretungsgesetzes Diakonie und dem Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD zwischen einer Mitarbeitervertretung und einem Dienstgeber ergeben.
Näheres regeln das MVG-Anwendungsgesetz Diakonie sowie das Mitarbeitervertretungsgesetz EKD.
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