Schlichtungsstelle der Diakonie Hessen

Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Meinungsverschiedenheiten zu schlichten, die sich aus dem Arbeitsverhältnis zwischen einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter und dem Arbeitgeber (individualrechtliche Verfahren) ergeben. Ausgenommen von der sachlichen Zuständigkeit der Schlichtungsstelle sind Fragen des Bestehens, des Inhalts oder des Umfangs eines Anspruchs auf eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung bei einer Zusatzversorgungskasse.

Die Anrufung der Schlichtungsstelle wahrt nicht die gesetzlichen Fristen, die für die Anrufung des Arbeitsgerichts oder anderer staatlicher Stellen bestimmt sind.

Näheres regelt die Schlichtungsordnung. Das Recht der Diakonie Hessen finden Sie hier.

Geschäftsverteilungsplan und Beisitzerlisten der Schlichtungsstelle

Vorsitzende der Kammern der Schlichtungsstelle

Verhandlungsort Frankfurt

Rechtsanwältin Alexandra Schuck
Rechtsanwalt Dr. Stephan Hoehn

Verhandlungsort Kassel

Rechtsanwalt Rolf-Christian Otto

Kontakt

Kathrin Lang

Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle

Kölnische Straße 136
34119 Kassel
Tel.: 0561 1095-3136
Fax: 069 7947-993220
schlichtungsstelle@diakonie-hessen.de

Kontakt Schlichtungsanträge

Diakonie Hessen

Schlichtungsstelle

Kölnische Straße 136
34119 Kassel