"Die Würde des Menschen ist unantastbar!" heißt es in unserem Grundgesetz. Dies gilt insbesondere auch für Menschen mit Demenz und deren Angehörige. Sie sollten trotz Demenz sich in die Gemeinschaft einbringen und an Aktivitäten und gesellschaftlichem Leben teilhaben können.
Demenzerkrankungen zählen schon seit langem zu einer der häufigsten Erkrankungen im hohen Alter und sind damit eine zentrale Herausforderung in unserer alternden Gesellschaft. Unsere Gesellschaft ist jedoch nicht nur durch eine veränderte Altersstruktur sondern zunehmend durch eine steigende Vielfalt an Lebens- und Familienmodellen und veränderte Anforderungen der Arbeitswelt geprägt. Die gestiegenen Lebenshaltungskosten erfordern darüber hinaus oft die Erwerbstätigkeit beider Partner. Die alleinige familiäre Unterstützung und Pflege kann nicht grundsätzlich vorausgesetzt werden. Die Situation in der professionellen Pflege ist, bedingt durch Fachkraftmangel und strukturellen Problemen, überlastet. Es braucht, neben der professionellen und familiären Pflege, ein „Netz“ von unterstützenden Menschen im Umfeld der Betroffenen. Wenn Menschen mit Demenz in ihrem gewohnten Umfeld weiter an Angeboten in der Gemeinde teilhaben können, unterstützt dies oft die Pflegesituation und gibt allen die Möglichkeit, sich weiterhin am gesellschaftlichen Leben einbringen zu können.
Mit der heutigen Kollekte sollen gemeindenahe Angebote - vor allem auch in ländlichen Regionen - weiter ausgebaut werden, um die notwendigen Hilfen und Entlastungen insbesondere für Menschen mit Demenz und ihre pflegenden Angehörigen langfristig zu ermöglichen.
Kurzfassung
„Würde bewahren – trotz Demenz“ - mit der Arbeit der Kirche und Diakonie nach diesem Leitspruch soll eine dauerhafte Unterstützung für betroffene Menschen und deren Angehörige geleistet werden. Mit der heutigen Kollekte werden Demenz-Projekte in allen Regionen des Kirchengebietes unterstützt. Diesem Anliegen kommt vor allem auch vor dem Hintergrund der prekären Lage in der Pflege eine besondere Bedeutung zu.
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Koll 29/24