Geschlossene Grenzen machen die Fluchtrouten für Flüchtende aus Kriegs- und Krisengebieten immer gefährlicher. Das sieht man zum Beispiel am täglichen Sterben im Mittelmeer, über das nur noch vereinzelt berichtet wird, aber auch an dem gewaltsamen Zurückdrängen an den Grenzen Kroatiens, Ungarns, Griechenlands und vielen weiteren EU-Staaten. Meist flüchtet zunächst nur ein Familienmitglied – nämlich das Familienmitglied, das sich am ehesten zutraut, die beschwerliche Reise auf sich zu nehmen. Das kann der Familienvater sein; es kann aber auch die alleinerziehende Mutter sein, die ihre minderjährigen Kinder vorübergehend in der Obhut von Verwandten oder Bekannten lassen muss. Oft machen sich auch minderjährige Kinder allein und ohne Begleitung ihrer Eltern auf den beschwerlichen Weg, in der Hoffnung, irgendwann ihre Eltern und Geschwister nachholen zu können. Wer hier tatsächlich angekommen und nach langer Zeit einen Schutzstatus erhalten hat, braucht viel Geduld und finanzielle Ressourcen für das komplizierte, langwierige und kostspielige Familiennachzugsverfahren.
Über Beratungsstellen von Diakonie und evangelischer Kirche können Flüchtlinge Beratung und Unterstützung im Asylverfahren und Familiennachzugsverfahren erhalten. Außerdem können sie in Einzelfällen einen Zuschuss zu den DNA-Tests und Flugkosten erhalten. Die Kollektenmittel kommen damit Geflüchteten direkt zugute.
Kurzfassung
Das Grundrecht auf Familieneinheit gilt für alle Menschen, auch für Geflüchtete. Familien, die aufgrund der Fluchtsituation getrennt wurden, sollen an einem sicheren Ort wieder zusammengeführt werden. Der Prozess des Familiennachzugsverfahren ist allerdings langwierig, kompliziert und kostspielig. Die Kollektenmittel unterstützen Geflüchtete im Kirchengebiet bei diesem Prozess. Außerdem ermöglichen die Kollektenmittel, den Rechtsweg zu beschreiten, z.B. wenn der Asylantrag abgelehnt wurde und die Ablehnung gerichtlich überprüft werden muss.
Weitere Informationen
Evangelische Bank
DE12 5206 0410 0004 0506 06
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