Bereits seit 14 Jahren hat die Bundesrepublik Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Diese Konvention räumt Menschen mit Behinderungen keine Sonderrechte ein, sondern sie konkretisiert die universellen Menschenrechte für Menschen mit Behinderung, darunter auch das Recht, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. Der aktuelle Bericht zum Stand der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland zeigt jedoch besonderen Handlungsbedarf bei der gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben. Zum Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember sagt Carsten Tag, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Hessen:
„Es ist noch viel zu tun. Wir brauchen einen inklusiven Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen. Für viele bleibt der erste Arbeitsmarkt noch immer ein Traum. Wollen wir die UN-Behindertenrechtskonvention wirklich umsetzen, müssen wir das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen stärken und fördern. Dazu gehört auch das Recht, den Arbeitsplatz selbst zu bestimmen. Ein Weg dahin ist auch, die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen weiterzuentwickeln. Ihnen kommt für das Wunsch- und Wahlrecht eine wichtige Bedeutung zu.
Menschen mit Behinderungen bekommen oft nicht die Chance zu zeigen, dass sie wertvolle Mitarbeitende sein können und wollen. Arbeit ist jedoch ein zentrales Element im Leben. Wer arbeitet, leistet etwas und trägt zu einem großen Ganzen bei. Arbeit strukturiert den Tag und die Menschen können ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten einsetzen und weiterentwickeln. Wer keine Arbeit hat, fühlt sich meist ausgeschlossen und nutzlos. Wir appellieren daher an alle Arbeitgeber*innen: Lernen Sie Stellenbewerber*innen mit Behinderung kennen. Nutzen Sie die Fachberatung wie etwa die ‚Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber‘. Sie stehen Ihnen zur Seite und zeigen Ihnen zahlreiche Leistungen auf, etwa um einen Arbeitsplatz behindertengerecht auszustatten. Menschen mit Behinderungen können einen wertvollen Beitrag gegen den Fach- und Arbeitskräftemangel leisten. Ein abgeschlossener Arbeitsvertrag ist ein Gewinn für alle.“
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Silke Dammann-Bethge
Referentin Berufliche Teilhabe
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