Die Bundesregierung hatte sich 1992 mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet, die Anliegen der Konvention in nationales Recht zu übertragen. „Wenn aber die Grundanliegen der UN-Konvention derart aufgeweicht werden, ist es besser, eine neue breite Diskussion in der Gesellschaft anzustoßen und damit die Ergänzung des Grundgesetzes zu verschieben, als einen derart schwachen Text einzufügen, der Kindern und Jugendlichen keine bessere Rechtsstellung in Sachen Schutz, Förderung und Partizipation bietet,“ erläuterte der Vorstandsvorsitzende weiter.
Ergänzung der hessischen Verfassung weitreichender
Viel besser, wenn auch in Sachen Vorrang des Kindeswohls nicht optimal, sei da die Ergänzung der Hessischen Verfassung: „Jedes Kind hat das Recht auf Schutz sowie auf Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes ein wesentlich zu berücksichtigender Gesichtspunkt. Der Wille des Kindes ist in allen Angelegenheiten, die es betreffen, entsprechend seinem Alter und seiner Reife im Einklang mit den geltenden Verfahrensvorschriften angemessen zu berücksichtigen. Die verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten der Eltern bleiben unberührt," so Carsten Tag abschließend.
Kinder- und Jugendrechte sind Schwerpunkthema der Diakonie Hessen in 2020/21
Die Diakonie Hessen beteiligt sich mit ihrem Schwerpunktthema „JA zu Kinder- und Jugendrechten“ aktiv an der Umsetzung der Kinder- und Jugendrechte in Hessen. Sie begrüßt ausdrücklich die Berufung der bundesweit ersten hauptamtlichen Beauftragten für Kinder- und Jugendrechte in Hessen, Miriam Zeleke, und wird gerne mit ihr und anderen Akteuren zusammenarbeiten, damit alle in der UN-Konvention verankerten Rechte für Kinder und Jugendliche auch tatsächlich umgesetzt werden. (Link zur Homepage Diakonie Hessen und eventuell Hinweis auf Einsatz für Kinder- und Jugendrechte in „Unerhört. Sozial. Kommunal.“)
Hintergrund: Verabschiedung eines Gesetzestextes der Bundesregierung am 20.01.2021 zur Änderung des Grundgesetzes
Der Vorschlag der Bundesregierung lautet im Wortlaut: "Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt."