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© Arno F. Kehrer/Diakonie Hessen
Helmut Simon 2012 in der Staatskanzlei Mainz

Helmut Simon (1922 – 2013)

Der 1922 geborene Helmut Simon begann im Mai 1953 seine richterliche Tätigkeit am Landgericht in Düsseldorf. Von dort wurde er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Anschließend erfolgte die Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf. Im Jahr 1965 wurde Helmut Simon zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt, im Juni 1970 erfolgte die Ernennung zum Richter des Bundesverfassungsgerichts im Ersten Senat. Diesem gehörte er – nach Wiederwahl im September 1975 – bis zum Eintritt in den Ruhestand im November 1987 an. Neben seiner richterlichen Tätigkeit war Helmut Simon in vielerlei Hinsicht gesellschaftlich und kirchlich engagiert. So war er von 1970 bis 1995 Mitglied des Präsidiums des Deutschen Evangelischen Kirchentages. Als Präsident stand er diesem von 1975 bis 1977 und von 1987 bis 1989 vor. Darüber hinaus war er unter anderem mehrere Jahre lang Deutscher Delegierter für das Antirassismus-Programm des Ökumenischen Rates der Kirchen mit Sitz in Genf.

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