Diakonie Hessen fordert Berücksichtigung der sozialen Infrastruktur im Sondervermögen
Vorstandsvorsitzender Carsten Tag: Einrichtungen müssen klimafest, digital erreichbar und zukunftsfähig sein. Gezielte Investitionen nötig
18.06.2025
Soziale Infrastruktur ist Rückgrat des gesellschaftlichen Zusammenhalts
Die Diakonie Hessen begrüßt die von der Bundesregierung geplante Umsetzung des neuen Sondervermögens gemäß Artikel 143h Grundgesetz, das Investitionen in Höhe von bis zu 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaneutralität bis 2045 ermöglichen soll. Zugleich mahnt der Verband an, dass die gemeinnützige soziale Infrastruktur dabei nicht übersehen werden darf.
„Die soziale Infrastruktur ist das Rückgrat unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. Wenn wir über Investitionen in die Zukunft sprechen, dann müssen wir auch über unsere Pflegeeinrichtungen, Beratungsstellen und sozialen Dienste sprechen – und zwar nicht als Randnotiz, sondern als zentrales Element,“ betont Carsten Tag, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Hessen.
Die Diakonie Hessen unterstützt die Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), im Umsetzungsgesetz zwei gezielte Förderprogramme zu verankern:
- Ein Klimaschutz- und Klimaanpassungsprogramm für soziale Einrichtungen mit einem Volumen von 10 Milliarden Euro, um dringend notwendige Sanierungen und Modernisierungen zu ermöglichen.
- Ein Programm zur digitalen Erreichbarkeit mit einem Volumen von 3 Milliarden Euro, um die Resilienz der sozialen Dienste in Krisenfällen zu stärken.
„Unsere Einrichtungen sind Teil der kritischen Infrastruktur – sie müssen klimafest, digital erreichbar und zukunftsfähig sein”, sagt Tag weiter. „Dafür braucht es jetzt politische Weichenstellungen und gezielte Investitionen. Investitionen in die Wohlfahrtspflege sind Investitionen, die direkt bei den Menschen ankommen.“