Geldscheine und Münzen liegen auf einem Kalender zum Monatswechsel
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Tarifwechsel in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck

Ab 2026 gilt für rund 10.000 Beschäftigte der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

26.06.2025

Tarifwechsel bedeutet Veränderungen

Für annähernd 10.000 Beschäftigte der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) steht ein Tarifwechsel bevor: Ab dem 1. Januar 2026 gilt für sie der TVöD, der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Er löst den Tarifvertrag der Länder (TV-L) ab. Bekannt, vergleichbar und attraktiv – dies seien entscheidende Argumente für den Wechsel gewesen, skizziert die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) der Landeskirche, die die Änderung in ihrer jüngsten Sitzung am 25. Juni beschlossen hat.

„Der Tarifwechsel bringt Änderungen mit sich. Es wird aber niemand im Januar 2026 weniger Gehalt bekommen als im Dezember 2025“, erläutert Felicitas Becker-Kasper, Vorsitzende der ARK und Vertreterin der Dienstnehmerseite. Zudem gebe es für alle Beschäftigten neue tarifliche Leistungen wie eine Urlaubssonderzahlung und einen zusätzlichen Urlaubstag ab 2027. Darüber hinaus erhielten die Beschäftigten bereits im Mai 2026 noch einmal mehr Geld, wenn die vereinbarten Tariferhöhungen wirksam werden.  

„Sichtbares Zeichen, dass Kirche ein attraktiver Arbeitgeber ist und bleibt“

Dr. Anne-Ruth Wellert, Dezernentin für Arbeitsrecht und stellvertretende Vorsitzende der ARK, unterstreicht die Signalwirkung des Wechsels: „In Zeiten von Veränderungsprozessen setzen wir mit einem bekannten, im öffentlichen Dienst vergleichbaren Tarif ein sichtbares Zeichen, dass Kirche ein attraktiver Arbeitgeber ist und bleibt.“ Die Vergleichbarkeit gerade mit kommunalen Arbeitgebern erleichtere es, Fachkräfte zu gewinnen und zu binden. Ein Pluspunkt sei ferner die Effizienz: Durch die dynamische Anwendung des Tarifwerks würden künftige Tarifabschlüsse unmittelbar gelten.

Stichwort ARK

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck regelt die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikantenverhältnis beschäftigt sind. Weiterhin nimmt sie zu Kirchengesetzen und Ordnungen mit arbeitsrechtlicher Bedeutung Stellung. Ihr gehören auf Dienstnehmerseite und auf Dienstgeberseite jeweils vier Mitglieder an. Für jedes Mitglied wird eine Stellvertretung benannt. Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen einem Mitglied der Dienstnehmer- und der Dienstgeberseite. Die Amtszeit der Arbeitsrechtlichen Kommission dauert jeweils vier Jahre.
Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Hintergrundinformationen      

Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) mit Sitz in Kassel ist eine von 20 Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Der EKKW gehören annähernd 690.000 Menschen in derzeit rund 620 Gemeinden an; sie beschäftigt insgesamt mehr als 12.000 Menschen, darunter sind rund 10.000 tariflich Beschäftigte. Das Gebiet der Landeskirche erstreckt sich von Bad Karlshafen im Norden bis zum Frankfurter Stadtteil Bergen-Enkheim im Süden, vom Waldecker Upland im Westen bis zum im Freistaat Thüringen gelegenen Kirchenkreis Schmalkalden. Weitere Informationen gibt es auf www.ekkw.de

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