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BAGFW-Positionspapier

BTHG umsetzen und weiterentwickeln

Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen voranbringen

24.10.2025

BTHG umsetzen und weiterentwickeln

Mit Blick auf die neue Legislaturperiode und die im Koalitionsvertrag formulierten Vorhaben zur Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes skizziert die BAGFW hier zentrale Handlungserfordernisse zur Weiterentwicklung der selbstbestimmten, vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Leitschnur der fachlichen Standards sind die Vorgaben der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) sowie die Ergebnisse der 1., 2. und 3. Staatenberichtsprüfung zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland.
 

Überblick über die Kernforderungen
  1. Gleichwertige Lebensverhältnisse für Menschen mit Behinderungen bundesweit gewährleisten: Teilhabechancen dürfen nicht vom Wohnort abhängen.
  2. Finanzmittel in der Eingliederungshilfe stärker auf die Verbesserung der individuellen Teilhabe ausrichten und Träger der Eingliederungshilfe angemessen und lastengerecht mit Finanzmitteln ausstatten.
  3. Menschen mit Behinderungen die selbstbestimmte Wahl des Wohnorts ermöglichen.
  4. Instrumente zur personenzentrierten Bedarfsfeststellung vereinfachen und bundeseinheitlich angleichen.
  5. Sowohl Bedarfsermittlung als auch Leistungsbemessung personenzentriert sicherstellen; rechtliche Klarstellung erforderlich.
  6. Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung für Menschen mit Behinderungen verbessern, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten bzw. erhalten möchten.
  7. Vereinbarungsprinzip im Vertragsrecht des SGB IX und Schiedsstellenfähigkeit der Leistungsvereinbarung erhalten.
  8. Schiedsstellen stärken: Transparenz der Entscheidungen und Ausstattung ausbauen.
  9. Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen angemessen gestalten und als Qualitätsdialoge implementieren.
  10. Sozialrechtliche Verankerung von Klimaschutz und Nachhaltigkeit notwendig.
  11. Koordination und Abstimmung stärken: Sozialplanung inklusiv ausbauen und auf verbindlicher Datengrundlage auf flächendeckende, bedarfsdeckende, gut vernetzte und inklusiv ausgerichtete Angebote von Leistungserbringern hinwirken.
  12. Zugang zu Pflegeleistungen für Menschen mit Behinderungen verbessern.
  13. Ehrenamtliches Engagement stärken.

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