© medio.tv / schauderna
Sexualisierte Gewalt

Anerkennungskommission im Verbund Hessen hat Arbeit aufgenommen

20.04.2026

 

Die mit unabhängigen Personen besetzte Anerkennungskommission basiert auf der „Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Anerkennung sexualisierter Gewalt“, der sich die Diakonie Hessen und die beiden Landeskirchen von Kurhessen-Waldeck (EKKW) und in Hessen und Nassau (EKHN) angeschlossen haben. Die Anerkennungskommission hört das erfahrene Unrecht von sexualisierter Gewalt Betroffenen an und spricht eine Anerkennungsleistung zu.

Zuletzt hatte im Januar 2026 die Mitgliederversammlung der Diakonie Hessen wie schon zuvor die Gremien der beiden Landeskirchen von Kurhessen-Waldeck (EKKW) und in Hessen und Nassau (EKHN) mit der Übernahme der „Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Anerkennung sexualisierter Gewalt“ den Weg für die gemeinsame Anerkennungskommission freigemacht (Zur Richtlinie der EKD).

Mitglieder der Anerkennungskommission

Von den sechs ehrenamtlich berufenen Mitgliedern haben bereits zwei seit 2019 der Anerkennungskommission der Evangelischen Kirche in Kurhessen-Waldeck (EKKW) angehört. Für die Amtszeit von sechs Jahren wurden vier Mitglieder neu berufen. Der unabhängigen, allein nach den Regelungen der Anerkennungsrichtlinie arbeitenden Kommission gehören folgende, juristisch und traumatologisch qualifizierte Personen an:

Kammer in Südhessen:

Kammer in Nordhessen:

Die Geschäftsstelle der Anerkennungskommission im Verbund Hessen ist im Haus der Kirche in Kassel angesiedelt. Die Stelle der Geschäftsführung befindet sich aktuell im Ausschreibungsverfahren.

Über die Anerkennungskommission im Verbund Hessen

Die mit unabhängigen Personen besetzte Anerkennungskommission hört das erfahrene Unrecht von sexualisierter Gewalt Betroffenen und spricht eine Anerkennungsleistung zu. Diese setzt sich aus einer individuellen Leistung und aus einer pauschalen Summe von 15.000 Euro für Taten, die strafbar sind, zusammen. Berücksichtigt werden dabei auch die individuellen Folgen der Tat für die antragstellende Person. Betroffene Personen, die bereits Anerkennungsleistungen erhalten haben, haben die Möglichkeit einer erneuten individuellen Prüfung nach den neuen Standards.

Bildunterschrift: Unser Foto zeigt die Mitglieder der neu strukturierten Anerkennungskommission (links nach rechts): Dr. Nicole Wilhelm, Prof. Dr. Manfred E. Beutel, Petra Zimmermann, Friedegunde Bölt und Katrin Lachmann. Es fehlt: Susanne Selbert. Die Kommission arbeitet unabhängig und weisungsfrei. (Quelle: medio.tv/schauderna)

Fragen und Antworten rund um die Anerkennung erfahrener sexualisierter Gewalt

Mehr Information

Kontakt

Pfarrerin Andrea Thiemann

Meldestelle für sexualisierte Gewalt in der Diakonie Hessen

069 79476339

Diese Seite empfehlen