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Pflegeneuordnungsgesetz

Pflegereform darf Verantwortung nicht verschieben

Gastbeitrag von Carsten Tag, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Hessen, zum Pflegeneuordnungsgestz (PNOG)

20.07.2026

 

Wer das Pflegeneuordnungsgesetz liest, begegnet vertrauten Begriffen: Stabilisierung, Steuerung, Vereinfachung. Wer aber die Wirklichkeit in der Pflege kennt, sieht auch eine andere Gefahr: dass Verantwortung neu verteilt wird – weg von verlässlichen sozialstaatlichen Strukturen, hin zu Familien, Nachbarschaften, Ehrenamt und Kommunen.

Die Erwartung, dass andere schon auffangen werden, was politisch nicht ausreichend abgesichert ist, ersetzt keine verlässliche Pflegepolitik. Für viele Angehörige wird sie zur Zumutung. Sie trifft die berufstätige Tochter, die abends ihre Mutter versorgt. Sie trifft den Ehemann, der seine demenzkranke Frau kaum noch allein lassen kann. Sie trifft Familien, die Anspruch auf Unterstützung haben, aber keinen Dienst finden, der Kapazitäten hat. Und sie trifft Pflegekräfte, die täglich erleben, wie groß der Bedarf ist – und wie dünn die verlässlichen Strukturen geworden sind.

Es entsteht der Eindruck: Der Sozialstaat wird nicht offen zurückgenommen, sondern schrittweise ausgedünnt. Nicht durch einen großen Schnitt, sondern durch viele kleine Verschiebungen: Leistungen werden schwerer erreichbar, Eigenanteile steigen, Beratung wird aus vertrauten Zusammenhängen gelöst, tarifliche Löhne geraten unter Refinanzierungsdruck. Am Ende sieht es so aus, als sei nichts gestrichen worden. In der Realität stehen Menschen häufiger allein da.

Die Diakonie Hessen warnt davor, das Pflegeneuordnungsgesetz zu einem Spargesetz mit sozialpolitischem Etikett werden zu lassen. Pflegebedürftigkeit ist kein privates Pech. Sie ist ein Lebensrisiko, das solidarisch abgesichert werden muss. Wer Verantwortung weiter privatisiert, gefährdet nicht nur einzelne Menschen. Er beschädigt auch das Vertrauen in einen Sozialstaat, der genau dann gebraucht wird, wenn Menschen es nicht mehr allein schaffen. Er schwächt einen Sozialstaat, der das Fundament für ein solidarisches Miteinander und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft ist. Wer den Sozialstaat als reinen Kostenfaktor versteht, übersieht, dass Kürzungen Folgekosten erzeugen, wo hingegen solide Sozialpolitik sie verhindert.

Der erste Prüfstein ist die häusliche Pflege. Der überwiegende Teil pflegebedürftiger Menschen wird zu Hause durch Angehörige und ohne Pflegedienst versorgt. Angehörige leisten Enormes – oft über Jahre, oft neben Beruf und Familie, oft bis zur Erschöpfung. Eine Reform, die Entlastung verspricht, beginnt deshalb hier: bei tatsächlich erreichbarer Beratung, bei Schulung, Tagespflege, Kurzzeitpflege und ambulanter Unterstützung. Angehörige brauchen mehr als Anerkennung. Sie brauchen verlässliche Hilfe.

Dazu gehört auch die geplante Pflegebegleitung – also eine frühere und regelmäßige Beratung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen. Diese Idee ist im Grundsatz richtig. Sie darf aber nicht aus der Pflegewirklichkeit herausgelöst werden. Gute Beratung entsteht nicht am Schreibtisch, sondern im Blick auf den Alltag: auf die enge Wohnung, den Sturz in der Nacht, die überforderte Tochter, den vereinsamten alten Menschen, die Scham, Hilfe anzunehmen. Wenn Pflegebegleitung kassennah organisiert wird und ambulante Dienste nur noch am Rand einbezogen werden, drohen Vertrauen, Fachlichkeit und Nähe verloren zu gehen.

Pflegeberatung ist mehr als Verwaltung. Beratung, Anleitung und Schulung gehören zum Kern pflegefachlicher Arbeit. Pflegefachpersonen erkennen, ob eine häusliche Situation stabil ist oder kippt. Wer diese Kompetenz aus der ambulanten Pflege herauslöst, macht Pflege nicht effizienter, sondern schwächt ihre Qualität. Nötig ist deshalb mehr Verantwortung für Pflegefachpersonen, nicht weniger. Wer die häusliche Versorgung stärken will, muss pflegefachliche Kompetenzen stärken. Ambulante Pflege ist hochkomplex. Sie umfasst nicht nur Versorgung, sondern auch Prävention, Beratung, Anleitung und Koordination. Wer Fachkräfte gewinnen und halten will, muss ihre Professionalität ernst nehmen: durch erweiterte Kompetenzen, klare Entscheidungen und verlässliche Rahmenbedingungen.

Der zweite Prüfstein ist die Finanzierung guter Arbeit. Wer gute Pflege will, muss die Menschen bezahlen können, die diese Arbeit leisten. Tarifbindung ist kein Luxus, sondern Voraussetzung für Fachkräftesicherung und verlässliche Versorgung. Deshalb dürfen tarifliche Löhne nicht gedeckelt oder nur teilweise refinanziert werden. Wer Tariftreue politisch fordert, darf sie finanziell nicht bestrafen.

Die Folgen unzureichender Finanzierung sind konkret: Ambulante Touren werden gekürzt, stationäre Plätze bleiben wegen Personalmangel unbesetzt. Tages- und Kurzzeitpflege geraten unter Druck. Pflegebedürftige warten länger auf Hilfe. Angehörige übernehmen noch mehr. Was als Kostendämpfung gedacht ist, kann in der Praxis zum Versorgungsabbau werden.

Der dritte Prüfstein ist die solidarische Finanzierung der Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung ist reformbedürftig. Sie wird aber nicht stabiler, wenn Leistungen schwerer zugänglich werden oder gesamtgesellschaftliche Aufgaben weiter aus Beitragsmitteln finanziert werden. Ausbildungskosten, Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und krisenbedingte Sonderlasten gehören steuerfinanziert.

Auch die Begrenzung der Eigenanteile bleibt eine offene Gerechtigkeitsfrage. Wenn Pflege im Heim für immer mehr Menschen unbezahlbar wird, ist das kein Randproblem. Es ist ein sozialpolitisches Alarmsignal. Wenn Entlastungen zu spät greifen oder gekürzt werden, landen die Kosten bei den Pflegebedürftigen, ihren Familien und schließlich bei den Kommunen. Dann verschwindet kein Problem. Es wechselt nur die Rechnungsempfänger.

Aus Sicht der Diakonie Hessen entscheiden vier Punkte darüber, ob aus der Reform tatsächlich eine Verbesserung wird: wirksame Entlastung Angehöriger, gesicherte ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote vor Ort, vollständige Refinanzierung tariflicher Bezahlung und eine steuerfinanzierte Entlastung der Pflegeversicherung dort, wo sie gesamtgesellschaftliche Aufgaben trägt. Alles andere wäre keine Neuordnung, sondern eine Verschiebung der Lasten.

Ein leistungsfähiger Sozialstaat entsteht nicht am Schreibtisch, sondern aus der Praxis heraus. Aus der täglichen Arbeit diakonischer Dienste und Einrichtungen wissen wir: Pflege gelingt dort, wo professionelle Hilfe, familiäre Unterstützung und solidarische Finanzierung zusammenwirken. Pflegepolitik darf deshalb nicht bei der Frage enden, was kurzfristig billiger ist. Sie muss beantworten, wie wir als Gesellschaft leben wollen, wenn wir alt, krank, verletzlich oder auf Unterstützung angewiesen sind. Ein starker Sozialstaat lässt Menschen dann nicht allein. Eine Reform, die Verantwortung vor allem weiterreicht, wird diesem Anspruch nicht gerecht.

(Quelle: epd sozial)

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