Klares Signal für Inklusion in Hessen: Sie ist ihr Geld wert
Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen begrüßt Landtagsbeschluss / Warnung vor drohenden Einschränkungen und Rückschritten
19.03.2026
Voraussetzung für selbstbestimmtes Leben: Flexible Unterstützung
Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen begrüßt den gestern im Hessischen Landtag gefassten Beschluss zur Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Carsten Tag, Vorsitzender des Liga-Arbeitskreises „Eingliederungshilfe“, dazu: „Dieser Beschluss setzt wichtige Signale für eine verlässliche Eingliederungshilfe in Hessen. Die gesellschaftspolitischen Ziele von Inklusion und umfassender Teilhabe lassen sich aus Sicht der Wohlfahrtsverbände allerdings nur erreichen, wenn der Fokus einer ressourcenorientierten und finanzierbaren Eingliederungshilfe auf Basis der Personenzentrierung gedacht und umgesetzt wird. Wir sind davon überzeugt, dass nur eine flexible Unterstützung, die an die persönlichen Bedarfe der Menschen angepasst ist, selbstbestimmtes Leben mitten in der Gesellschaft ermöglicht.“
Keine Einschränkungen beim Wunsch- und Wahlrecht
Allerdings beobachtet die Liga Hessen mit großer Sorge, wie aktuell auf allen politischen Ebenen Einschränkungen in der Eingliederungshilfe gefordert und vorbereitet werden. „Zu befürchten ist, dass Menschen mit Behinderung künftig aus Kostengründen nicht mehr frei wählen können, ob sie in einer eigenen Wohnung leben. Dies würde ihr Wunsch- und Wahlrecht beschneiden, das die UN-Behindertenrechtskonvention als Menschenrecht definiert“, so Arbeitskreis-Geschäftsführerin Rita Henning.
Bedarfe der Menschen im Mittelpunkt
Verschlechterungen im Alltag von Menschen mit Behinderungen, die auch pflegebedürftig sind, drohen aus Sicht der Liga Hessen auch durch den geplanten Vorrang der Pflegeversicherung vor der Eingliederungshilfe. Berichten aus den Verbänden zufolge würden Menschen mit Behinderung und einem hohen oder höher werdenden Pflegebedarf in Pflegeheime verwiesen. Älteren würde der Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen unter Verweis auf die Pflegebedürftigkeit verweigert. „Dies ist besorgniserregend. Reformen und vermeintliche Sparzwänge dürfen nicht dazu führen, dass es Rückschritte auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft gibt. Kern des Bundesteilhabegesetzes ist, dass die Bedarfe der Menschen mit Behinderung im Zentrum stehen. Daran darf nicht gerüttelt werden“, so Brigitte Roth, stellv. Geschäftsführung des Arbeitskreises.
Finanzierung auf Bundesebene klären
Soll die Eingliederungshilfe gesichert werden, stehen die Kommunen und das Land Hessen finanziell weiterhin vor erheblichen Herausforderungen. Carsten Tag: „Ohne den Bund geht es sicherlich nicht. Wir unterstützen ausdrücklich die Initiative des Landtags, sich für die Finanzierung der Eingliederungshilfe zusätzlich an den Bund zu wenden. Dieser Schritt ist nur folgerichtig und notwendig. Die Kosten der Eingliederungshilfe können nicht allein von Land und Kommunen gestemmt werden. Aber ganz rausziehen kann sich das Land Hessen nicht. Auch auf Landesebene muss sich etwas tun und die finanzielle Beteiligung deutlich erhöht werden.“
„Die dynamische Anpassung der Bundesmittel ist eine weitere wichtige Forderung des Landtags. Wenn die Ausgaben für die Eingliederungshilfe steigen, müssen die Bundesmittel im gleichen Maße mitwachsen. Alles andere geht zu Lasten der Teilhabe der Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind“, stellt Rita Henning fest.
Entscheidend ist jetzt, dass die notwendigen Reformen auch auf Bundesebene zügig vorangebracht und gemeinsam mit Land, Kommunen und Trägern umgesetzt werden. Die Liga Hessen steht dem Land Hessen mit ihrer Expertise in der Eingliederungshilfe gerne als Partnerin zur Seite, diesen Prozess zu begleiten und entsprechende Forderungen an den Bund zu richten.