Unabhängige Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte eröffnet neue Regionalstelle Nord
Beratungsangebot neben Frankfurt nun auch in Kassel präsent
27.03.2026
Mit der Eröffnung der Regionalstelle Nord ist die Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte in Hessen e.V. mit ihrem unabhängigen Beratungsangebot nun auch in Nordhessen präsent.
Ab sofort finden Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene sowie deren (Pflege-)Familien und Fachkräfte eine regionale Anlaufstelle in Kassel, wenn es um Fragen, Konflikte oder Unsicherheiten im Zusammenhang mit Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe geht.
Die Einweihung der neuen Räumlichkeiten erfolgte am 27. März durch die hessische Staatsministerin Heike Hofmann. Außerdem war Miriam Zeleke, Landesbeauftragte für Beteiligung und Förderung von Kindern und Jugendlichen, anwesend. „Die Ombudsstelle bietet eine leicht erreichbare, vertrauliche und fachlich kompetente Beratung für Eltern und junge Menschen – und erweitert ihr Angebot jetzt auch in Nordhessen“, betont die Hessische Sozialministerin Heike Hofmann: „Damit stärken wir die Beteiligung und Mitbestimmung von Familien und jungen Menschen in der Jugendhilfe entscheidend.“
In Hessen wurde im Jahr 2025 mit 657 Beratungsanfragen ein deutlicher Anstieg erfasst. Es wurden mehr Beratungsanfragen an die Ombudsstelle gestellt, als in den Jahren 2023 (312) und 2024 (306) zusammen. Der erhöhte Unterstützungsbedarf macht die Dringlichkeit weiterer Beratungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene deutlich.
Ombudschaft ist ein im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) verankerter Auftrag.
Das KJHG (SGB VIII) regelt die Rechte und Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche und ihre Familien in Deutschland. Mit der Reform des SGB VIII im Jahr 2021 wurde die Ombudschaft bundesgesetzlich im § 9a SGBVIII verankert. Die Länder sind verpflichtet sicherzustellen, dass junge Menschen und ihre (Pflege-) Familien Beratung und Konfliktklärung in Anspruch nehmen können. Das hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales hat den Verein „Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte in Hessen e.V.“ beauftragt, die gesetzlichen Anforderungen in Hessen umzusetzen. Dies wurde auch in die aktuelle Fassung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) aufgenommen.
Ombudschaft ist eine besondere Form des Umgangs mit Konflikten und Beschwerden.
Der Begriff "Ombud“ ist aus dem Skandinavischen abgeleitet und bedeutet "Auftrag, Vollmacht". Ombudschaftliche Arbeit soll das vorhandene strukturelle Machtgefälle in der Jugendhilfe zwischen den Anspruchsberechtigten und den Fachkräften und Trägern der Jugendhilfe ausgleichen. Ein junger Mensch und seine Familie wird durch die ombudschaftliche Beratung befähigt, seine/ihre Rechte zu erkennen und die daraus erwachsenen Ansprüche durchzusetzen.
Ombudstelle in Hessen seit 2016
Die Diakonie Hessen engagierte sich von Anfang an maßgeblich dafür, die Ombudsstelle in Hessen ins Leben zu rufen. Am 17. März 2016 wurde schließlich der Verein Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte in Hessen e. V. gegründet. Zu dem breiten Bündnis gehören: Die hessischen Wohlfahrtsverbände, der Deutsche Kinderschutzbund, der Bundesverband der privaten Anbieter sozialer Dienste und das Institut für Vollzeitpflege und Adoption. Ziel war und ist es, die Arbeit einer unabhängigen Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche in ganz Hessen zu sichern.
Regionale Präsenz für mehr Zugänglichkeit
Mit der neuen Regionalstelle in Kassel wird die Beratung nun noch niederschwelliger erreichbar. Neben der telefonischen Sprechstunde sind Beratungen in der Regionalstelle vor Ort möglich. Für Ratsuchende ist die Ombudsstelle erreichbar per E-Mail unter beratung@h-ost.de und telefonisch unter 069 6772 77 72.