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Diakonie zum Pflegeneuordnungsgesetz

„Pflegebedürftige und ihre Angehörigen brauchen eine Entlastung – keine Belastung“

05.11.2026

 

„Die Bundesregierung hat eine nachhaltige Pflegereform versprochen, liefert aber ein Sparpaket, das bewährte Pflegestrukturen gefährdet und die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen im Stich lässt“, warnt Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland, anlässlich der ersten Lesung des Pflegeneuordnungsgesetzes im Bundestag. Hier brauche es dringend Korrekturen. „Pflegebedürftige und ihre Angehörigen brauchen eine Entlastung – keine Belastung“, so Schuch.

Rund 85% der pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause gepflegt. Dabei unterstützt die professionelle ambulante Pflege und stabilisiert so das gesamte Pflegesystem in Deutschland. Die geplanten gesetzlichen Regelungen gefährden genau diese bewährten professionellen, ambulanten Versorgungsstrukturen.  
 
Besonders das neue Sozialraumbudget ist hier ein Problem, weil Pflegebedürftige dieses nicht mehr für wichtige Unterstützung durch die Pflegedienste, etwa zur Alltagshilfe und Begleitung im Haushalt nutzen dürfen. „Das neue Sozialraumbudget muss für Leistungen der ambulanten Pflegedienste und Tagespflegeeinrichtungen geöffnet werden, damit pflegende Angehörige gerade in Belastungssituationen schnell und unkompliziert unterstützt werden können“, so Schuch. „Wir dürfen die häusliche Pflege nicht überlasten!“, so Schuch weiter. Auch Beratung, Schulung und Begleitung dürfen nicht aus den Pflegediensten herausgelöst werden. Ambulante Pflegedienste müssen gesetzlich verankert Anbieter dieser Leistungen bleiben.  
 
Mit Blick auf die eingesetzte Strukturkommission der Pflege warnt der Diakonie-Präsident: „Wer Reformen will, darf nicht erst bewährte Strukturen massiv gefährden und erst danach fragen, wie gute Pflege gelingen kann.“ Das Pflegeneuordnungsgesetz in seiner jetzigen Form schaffe Tatsachen, die die Arbeit der Strukturkommission bereits im Vorfeld enorm erschwert „Unsere Vorschläge für eine nachhaltige Finanzierung der stationären und ambulanten Pflege liegen auf dem Tisch. Die Strukturkommission muss die Kompetenzen und Erfahrungen von Wohlfahrtspflege und Pflegepraxis in ihre Reformüberlegungen einbeziehen, damit im Ergebnis eine bezahlbare und menschliche Pflege steht“, so Schuch.

 

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