© Sandra Boschke / Diakonie Hessen

Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Hessen neu konstituiert

27.10.2026

Amtseinführung mit Gottesdienst am 26.10.

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Hessen (ARK.DH) hat sich am 26.10.2026 neu konstituiert. In einem Gottesdienst wurden die Mitglieder durch den Vorstandsvorsitzenden der Diakonie Hessen, Carsten Tag, in ihr Amt eingeführt.

Die ARK.DH ist für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen von mehr als 42.000 hauptamtlichen Mitarbeitenden in diakonischen Einrichtungen in Hessen und Rheinland-Pfalz verantwortlich. Ihre ehrenamtlich tätigen Mitglieder vertreten die Interessen von Dienstnehmern und Dienstgebern und verhandeln das kirchliche Arbeitsrecht nach dem Grundsatz der Dienstgemeinschaft. Damit ist die Kommission ein wesentlicher Bestandteil des sogenannten „Dritten Weges“ der Diakonie.

Sieben Dienstnehmer- und sieben Dienstgebervertreter*innen sowie ihre jeweiligen Stellvertretungen bilden die Arbeitsrechtliche Kommission. . Zu ihren Aufgaben gehören Regelungen zu Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie zu Ausbildungs-, Praktikums- und weiteren Beschäftigungsverhältnissen.

Die Diakonie Hessen dankt allen Mitgliedern für ihre Bereitschaft, dieses verantwortungsvolle Ehrenamt zu übernehmen. Den neu konstituierten Mitgliedern gelten die herzlichen Glückwünsche zur Berufung sowie die besten Wünsche und Gottes Segen für ihre Arbeit in den kommenden Jahren. 

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