Aufarbeitung und Anerkennung von Fällen sexualisierter Gewalt

Kirche und Diakonie arbeiten Fälle sexualisierter Gewalt unabhängig und transparent auf. Betroffene werden beteiligt und erhalten Zugang zu Anerkennungsleistungen nach einheitlichen Standards.
 

Aufarbeitung – so läuft das Verfahren

  1. Kontakt und Erstberatung: Betroffene wenden sich an unsere Fachstelle oder an die regionalen Fachstellen von EKHN und EKKW; dort erhalten sie Beratung zu Aufarbeitung und möglichen Folgeschritten.
  2. Unabhängige Aufarbeitung: Fälle können – je nach Region – in die Arbeit der URAK einfließen. Neun Kommissionen arbeiten bundesweit – sie erheben Fälle, analysieren Strukturen und beraten zu Maßnahmen; Grundlage sind gemeinsam entwickelte Standards von UBSKM, EKD und Diakonie.
    Mehr erfahren
  3. Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt: Fälle von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie werden von Betroffenen gemeinsam mit Beauftragten aus Kirche und Diakonie bearbeitet.
    Mehr erfahren
  4. Transparenz und Lernen: Erkenntnisse aus der URAK und Studien (z. B. ForuM) fließen in Prävention, Standards und Schulungen ein.

Anerkennung – Wege und Leistungen

Kontakt Fachstelle für Sexualisierte Gewalt

Sophia Schreiber

Referentin für Gewaltprävention

069 79476342

Diese Seite empfehlen