Aufarbeitung und Anerkennung von Fällen sexualisierter Gewalt
Kirche und Diakonie arbeiten Fälle sexualisierter Gewalt unabhängig und transparent auf. Betroffene werden beteiligt und erhalten Zugang zu Anerkennungsleistungen nach einheitlichen Standards.
Aufarbeitung – so läuft das Verfahren
- Kontakt und Erstberatung: Betroffene wenden sich an unsere Fachstelle oder an die regionalen Fachstellen von EKHN und EKKW; dort erhalten sie Beratung zu Aufarbeitung und möglichen Folgeschritten.
- Unabhängige Aufarbeitung: Fälle können – je nach Region – in die Arbeit der URAK einfließen. Neun Kommissionen arbeiten bundesweit – sie erheben Fälle, analysieren Strukturen und beraten zu Maßnahmen; Grundlage sind gemeinsam entwickelte Standards von UBSKM, EKD und Diakonie.
Mehr erfahren - Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt: Fälle von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie werden von Betroffenen gemeinsam mit Beauftragten aus Kirche und Diakonie bearbeitet.
Mehr erfahren - Transparenz und Lernen: Erkenntnisse aus der URAK und Studien (z. B. ForuM) fließen in Prävention, Standards und Schulungen ein.
Anerkennung – Wege und Leistungen
- Diakonisch-kirchliches Grundprinzip: Anerkennung versteht sich als sichtbares Zeichen institutioneller Verantwortung und Unterstützung Betroffener.
Mehr erfahren - Richtlinie und Antrag (EKHN): Am 01.01.2026 trat die Anerkennungsrichtlinie der EKD in Kraft. Sie sorgt für vereinheitlichte Verfahren - die EKHN‑Fachstelle ist Anlaufstelle für Anträge. Formlose Anträge sind über die EKHN‑Fachstelle möglich. Auf Wunsch sind persönliche Gespräche mit der Anerkennungskommission vorgesehen.
Mehr erfahren - Beratung vor Antragstellung: Unabhängige Erst‑ und Begleitberatung sind über .help und das Hilfeportal der UBSKM möglich.