Informationen für Mitarbeitende und Führungskräfte
Mitarbeitende und Führungskräfte finden hier verbindliche Standards, Orientierung bei Verdachtsfällen und Materialien zur Prävention.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Schutzauftrag und Standards: Diakonie und Kirche haben verbindliche Standards für Prävention, Intervention und Dokumentation festgelegt (u. a. Gewaltschutz, Verhaltenskodex, Qualifizierung)
- Regionale Umsetzung: Die beiden Landeskirchen in Hessen EKHN und EKKW stellen u.a. Fachstellen, Materialien und Vorlagen (z. B. Risikoanalyse, Bausteine für Schutzkonzepte) bereit
Was tun bei Verdacht?
- Schutz der/des Betroffenen priorisieren - keine Konfrontation mit der verdächtigten Person, Ruhe sichern
- Fachliche Unterstützung einholen:
- Kontakt zur Meldestelle der Diakonie Hessen aufnehmen
- EKHN Fachstelle (Beratung, Meldekanal), EKKW Fachstelle (Beratung/Intervention)
- .help / UBSKM‑Hilfeportal für zusätzliche unabhängige Beratung
- Melden und dokumentieren: Melden Sie Vorkommnisse über die vorgesehenen Wege von Diakonie oder Kirche; dokumentieren Sie Beobachtungen sachlich/zeitnah
- Intervention planen: In Abstimmung mit den Fachstellen (und – wo gegeben – der internen Meldestelle) Maßnahmen einleiten, Zuständigkeiten klären, nächsten Schritte festlegen
- Nachsorge und Prävention stärken: Team informieren (rollenbasiert), Angebote für Betroffene sichern, Schutzkonzept überprüfen und ggfs. aktualisieren
Meldestelle für Fälle sexualisierter Gewalt
Das Vorgehen bei Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt erfordert von allen Beteiligten ruhiges und überlegtes Handeln: Betroffene sind in erster Linie zu schützen und Täterinnen zur Verantwortung zu ziehen. Mitgliedseinrichtungen der Diakonie Hessen haben sich verpflichtet, Verdachtsfälle und erwiesene Fälle sexualisierter Gewalt der Landesgeschäftsstelle unverzüglich mitzuteilen. Die Meldestelle nimmt Meldungen von Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung auf und bietet Führungskräften und Verantwortlichen fachliche Unterstützung bei Intervention und Aufarbeitung an Pfarrerein Andrea Thiemann ist die zuständige Person in der Meldestelle und steht Ihnen mit ihrer langjährigen Erfahrung beratend zur Seite.
FAQ (Auszug)
Q: Muss ich melden, auch bei Unsicherheit?
A: Ja, holen Sie fachliche Beratung über die zuständigen Fachstellen ein und melden Sie Verdachtsmomente über die vorgesehenen Meldekanäle.
Q: Welche Mindestinhalte hat ein Schutzkonzept?
A: Risikoanalyse, Verhaltenskodex, Beschwerde‑/Meldewege, Qualifizierung, Zuständigkeiten/Prozesse.
Kontakt Meldestelle
Pfarrerin Andrea Thiemann
Meldestelle für sexualisierte Gewalt in der Diakonie Hessen
meldestelle@diakonie-hessen.de 069 79476339