Mann in einem Rollstuhl, der Luftballons in der Hand hält
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Bundesteilhabegesetz

Mehr Teilhabe und Selbstbestimmung am Arbeitsleben

Das Bundesteilhabegesetz stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch hinsichtlich der beruflichen Integration. In unseren Mitgliedseinrichtungen gibt es verschiedene Beispiele, wie dies umgesetzt werden kann.

Neue Wege zur beruflichen Integration

2017 hat Deutschland das Bundesteilhabegesetz, kurz BTHG, eingeführt. Basis ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Das Gesetz stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Das heißt, dass Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft teilhaben und mehr selbst bestimmen können. Sie sollen so leben können, wie Menschen ohne Behinderungen. Dafür soll jeder die Unterstützung bekommen, die er braucht, ausgerichtet an den Zielen und individuellen Bedarfen des Menschen.

Das Bundesteilhabegesetz schafft neue Möglichkeiten zur beruflichen Integration. Der so genannte Landesrahmenvertrag 2, der am 1. Juli 2023 in Kraft trat, regelt die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Hessen. Er umfasst die Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) gemäß § 58 SGB IX sowie bei anderen Leistungsanbietern gemäß § 60 SGB IX. Der Vertrag stellt sicher, dass die Leistungen bedarfsgerecht und qualitätsgesichert erbracht werden.

Die Ziele des Rahmenvertrags 2 liegen in der individuellen Unterstützung, der Förderung der Selbstbestimmung und der Netzwerkbildung für ein umfassendes Unterstützungssetting für Menschen, die Anspruch auf Unterstützungsleistungen haben. Es sollen die individuellen Stärken und beruflichen Talente von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden und sie erhalten so die Möglichkeit, sich mit ihren Fähigkeiten in die Gesellschaft einzubringen.

Kernpunkte der Teilhabe am Arbeitsleben:

Zum 1. Januar 2023 ist zudem eine neue Rahmenzielvereinbarung über den Ausbau von Betriebsintegrierter Beschäftigung (BiB) in Hessen in Kraft getreten. Diese wurde mit dem Ziel aufgesetzt, bis zum 31.12.2026 hessenweit 2.000 BiB-Plätze einzurichten. Die Betriebsintegrierten Beschäftigungsplätze (BiB) werden nach § 219 Abs. 1 Satz 5 SGB IX zum Zweck des Übergangs bzw. als dauerhaft ausgelagerte Arbeitsplätze angeboten. Diese können in Vollzeit, in Teilzeit oder als Kombi-BiB (einige Wochentage im Betrieb, den Rest der Woche in der Werkstatt) stattfinden. Sie bieten einen idealen Ort für Werkstattbeschäftigte, um Teilhabe am Arbeitsleben in einem Betrieb zu erfahren und perspektivisch den nächsten Schritt hin zu einem Wechsel in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu gehen.

Anhand von verschiedenen Kurzfilmen zeigen wir auf, wie das BTHG in den Mitgliedseinrichtungen der Diakonie Hessen im Bereich der Eingliederungshilfe umgesetzt wird.

Wie das Budget für Arbeit zur beruflichen Integration beiträgt

Wir erklären, was das Budget für Arbeit ist und wie es Menschen mit Behinderungen hilft, schließlich einer Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt nachzugehen.

Wie eine Frauenbeauftragte Inklusion unterstützt

Wir zeigen am Beispiel der Frauenbeauftragten der Gemeinnützigen Werkstätten Eschwege, wie mehr Inklusion und Gleichberechtigung realisiert werden kann.

Expert*innen in eigener Sache: Büro für leichte Sprache

Die "Textwerkstatt - Büro für leichte Sprache" der Baunataler Diakonie Kassel (bdks) - ein Beispiel für berufliche Integration.

Kontakt

Sandra Möller

Referentin für soziale Teilhabe Teilhabe und Inklusion

0561 10953126

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