Als Managerin bzw. Manager Ihres Alltags müssen Sie den verschiedenen Anforderungen von Erziehung, Haushalt, Berufstätigkeit und häufig auch der Pflege und Versorgung kranker Angehöriger gerecht werden. Oft meistern Sie diese vielen Aufgaben gleichzeitig; sind einem enormen körperlichen und seelischen Dauerstress ausgesetzt. Diese Mehrfachbelastungen führen dann häufig zur Gefährdung oder Störung der eigenen Gesundheit.
Fühlen Sie sich als Mutter oder Vater überfordert, erschöpft, müde und kraftlos?
- Leiden Sie an Ängsten, depressiven Phasen, Schlafstörungen, Nervosität, anderen Symptomen oder Erkrankungen?
- Sind Sie mit Ihrer Situation unzufrieden und verzweifelt?
- Fühlen Sie sich hilflos und ohnmächtig?
- Leiden Sie unter Muskelschmerzen und Schmerzen im Rücken, im Schulter- und Armbereich?
- Haben Sie Herz- und Kreislauferkrankungen?
- Ist Ihr Kind häufig krank, entwicklungsverzögert oder von einer Behinderung betroffen?
- Reagiert Ihr Kind oft unangemessen, leidet es unter Konzentrationsstörungen?
Dann kommen Sie zu uns – wir sind für Sie da!
Mut zum ersten Schritt – Hilfe und Beratung
Die Beratungsstellen der "Arbeitsgemeinschaft Frauen- und Familiengesundheit/Müttergenesung in der Diakonie Hessen" finden Sie in der Regel in Ihrer Nähe. Diese helfen Ihnen herauszufinden, ob eine Mütter-Kur oder eine Mutter-Kind-Kur bzw. Vater-Kind-Kur das ist, was Sie jetzt brauchen.
In einem persönlichen Gespräch können Sie ihre Lebenssituation und gesundheitlichen Belastungen sowie ihre Erwartungen und Wünsche für eine Kurmaßnahme schildern.
Wir informieren Sie darüber, welche Hilfen und Unterstützung Sie vor Ort erhalten können. Wenden Sie sich gerne an Heidrun Klinger-Meske (heidrun.klinger-meske@diakonie-hessen.de) oder einen anderen unten angeführten Kontakt.
Gemeinsam mit Ihnen überlegen wir, welches die nächsten Schritte sind.
Wir unterstützen Sie bei dem gesamten Antragsverfahren in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und bei der indikationsgerechten Auswahl der Kurklinik. Das Beratungsangebot ist kostenlos und vertraulich.
Ganzheitliches Gesundheitsprogramm
Wir vermitteln in eine Klinik des Deutschen Müttergenesungswerkes. Dort nimmt man sich Ihrer Beschwerden professionell an und bietet ganzheitliche und besonders auf Frauen bzw. auch auf Männer und pflegende Angehörige ausgerichtete Behandlungskonzepte. Ihre Kinder werden in der Kur pädagogisch betreut und erhalten bei eigener medizinischer Indikation ebenfalls medizinische und psychosoziale Therapien.
Bei Bedarf geben wir Ihnen Unterstützung bei einem Widerspruchsverfahren, wenn die Krankenkasse Ihren Kurantrag ablehnen sollte.
Unterstützung nach der Kur
Wir lassen Sie nach der Kur nicht alleine: Neben dem Beratungsangebot in der Kurvorbereitung und ggf. der Kurnachsorge zeigen wir Ihnen in unseren Beratungsstellen auf, welche weitergehenden Hilfestellungen über die Kurmaßnahme hinaus möglich sind.
Wenn gewünscht, vermitteln wir Kontakte zu weiteren Beratungsdiensten wie Ehe- und Lebensberatung, Erziehungsberatung, Schuldnerberatung etc. sowie zu Selbsthilfegruppen, therapeutischen Angeboten und Gesprächsgruppen.
Gesetzliche Voraussetzungen, Anspruch und Finanzierung
Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter (auch Väter) und ihre Kinder sind im Gesetz der Krankenversicherungen verankert (§ 24 und § 41 SGB V). Beim Vorliegen einer ärztlich attestierten Erkrankung werden die Maßnahmen bis auf den gesetzlichen Eigenanteil von € 10,00 täglich (Kinder sind frei) voll finanziert.
Gerne beraten wir Sie zu den gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten der Befreiung von der Zuzahlung.
Grundsätzlich haben alle Frauen, die Kinder erziehen, Anspruch auf eine solche Maßnahme, wenn diese medizinisch indiziert und eine Ärztin/ein Arzt diese Notwendigkeit attestiert.
Für eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme sind ein ärztliches Attest für Mütter und Kinder und die Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse nötig.
Pflegende Frauen, deren Bedarfe nicht durch die §§ 24 und 41 SGB V geregelt sind, können ihre stationäre Vorsorge oder Rehabilitationsmaßnahme nach §§ 23 und 40 SGB V in Kliniken des Müttergenesungswerkes durchführen. Das sind vor allem Frauen, die keine Mütter sind oder diejenigen, die sich nicht mehr in aktiver Erziehungsverantwortung befinden.