Die Diakonie Hessen begrüßt prinzipiell die „einrichtungsbezogene“ Impfpflicht, die ab 16. März für Mitarbeitende in Krankenhäusern, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten gelten soll. Vorstandsvorsitzender Carsten Tag macht dazu deutlich: „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist ein richtiger Schritt, um die in unseren Mitgliedseinrichtungen arbeitenden und lebenden Menschen zu schützen. Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach prognostizierte Omikron-Welle ab Mitte Februar wird die Situation der Beschäftigten der Einrichtungen noch stärker belasten als bisher schon. Deswegen begrüßen wir es, dass diese Maßnahmen ergriffen werden.“ Gleichzeitig ruft Carsten Tag dazu auf, die Einrichtungen jetzt nicht allein zu lassen. „Die Politik muss für eine realistische Umsetzung sorgen, die unsere Träger, Einrichtungen und Mitarbeitende entlastet und in dieser angespannten Zeit nicht zu einer zusätzlichen Belastung führt. Wir stehen als Gesellschaft in einer Gesamtverantwortung. Deshalb plädieren wir zusätzlich für eine allgemeine Impfpflicht“, so der Vorstandsvorsitzende.
Beteiligte brauchen Handlungssicherheit
Der neu gewählte Vorsitzende der „Arbeitsgemeinschaft Teilhabe in der Eingliederungshilfe“ der Diakonie Hessen, Christian Fuhrmann, betont: „Die Mitarbeitenden in unseren Einrichtungen haben in den letzten zwei Jahren bereits hervorragenden Einsatz geleistet. Oberstes Ziel ist die jederzeitige Sicherstellung der Unterstützung und Betreuung der Menschen, die sich uns anvertrauen.“ Die durchschnittliche Impfquote bei den diakonischen Trägern liege weit über dem Schnitt der Gesamtbevölkerung. Jedoch sei durch die Omikron-Welle die Situation bei vielen Einrichtungen aufgrund quarantänebedingter Personalausfällen aktuell sehr angespannt.
Christian Fuhrmann: „Die daraus entstehenden Risiken für eine jederzeit stabile Betreuungsleistung dürfen nicht durch unklare rechtliche Regelungen und Verfahren verstärkt werden. Insbesondere die fehlenden Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht schaffen in dieser angespannten Lage eine zusätzliche Verunsicherung sowohl bei den Beschäftigten als auch den diakonischen Arbeitgebern. Deshalb fordern wir den Gesetzgeber auf, möglichst kurzfristig klare und eindeutige Rahmenbedingungen zu definieren, damit für alle Beteiligten Handlungssicherheit besteht.“