Deutschland schaut gespannt auf den 16. März: Ab diesem Tag gilt in Krankenhäusern, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Alten- und Pflegeheimen sowie bei mobilen Pflegediensten die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Die Mitarbeitenden dieser Dienste müssen dann nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Wir haben mit unserer Expertin Dagmar Jung, Leiterin der Abteilung Gesundheit, Alter, Pflege der Diakonie Hessen, darüber gesprochen, was das für die Altenhilfe- und Pflegeorganisationen und ihre Klient*innen bedeutet und wie die Diakonie Hessen sich darauf vorbereitet.