Menschen, die keine Wohnung zum Leben haben oder sich in sehr prekären Wohnverhältnissen befinden, ist die Teilhabe an vielen Lebensbereichen erschwert oder gar verunmöglicht. Egal ob es um existenzielle Grundbedürfnisse wie Gesundheit, um das Finden und Erhalten eines Arbeitsplatzes, das Pflegen sozialer Kontakte oder um vieles Weiteres geht – ohne Wohnung müssen Menschen hier oftmals Diskriminierung und Ausschluss erfahren. Auch an der Wahlurne setzt sich das fort. So sind wohnungslose Menschen gar völlig von dern Kommunalwahlen ausgeschlossen.
Bei der Europawahl am 9. Juni sind wohnungslose Menschen zwar nicht per se ausgeschlossen, der Zugang dazu ist aber alles andere als niedrigschwellig. Denn wer keine ordentliche Meldeadresse besitzt, ist in der Regel auch nicht im örtlichen Wählerverzeichnis vermerkt. In dieses muss sich mindestens vier Wochen vor der Wahl beim jeweiligen Wahlamt persönlich und mit gültigem Ausweisdokument eingetragen werden. Für viele wohnungslose Menschen ist das eine zu hohe Hürde oder ihnen fehlt es ganz grundsätzlich an Information dazu, wie sie von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können.
Die Möglichkeiten, die politischen Verhältnisse mit der eigenen Stimmabgabe mitzubestimmen, ist für Menschen ohne Wohnung an dieser Stelle also voraussetzungsvoll. Gleichzeitig sind sie es, die Verfehlungen von bspw. Wohnungs- oder Sozialpolitik mitunter am härtesten zu spüren bekommen. Dass Menschen in Wohnungsnot auch mitbestimmen wollen, zeigt sich zum Beispiel in den verschiedenen Einrichtungen der Diakonie Hessen, die beteiligungsorientierte Konzepte verfolgen. In Bezug auf anstehende Wahlen, egal ob auf europäischer oder kommunaler Ebene, gilt es also ermöglichende Strukturen zu schaffen, die die besondere Situation von Menschen in Wohnungsnot berücksichtigen, sodass auch diese niedrigschwellig ihre Stimme abgeben können.