Die Diakonie Hessen hat sich in ihrem Selbstverständnis und in ihren Leitungsgrundsätzen, insbesondere in ihrem theologischen Fundament, explizit der Achtung der Menschenwürde verpflichtet. Um die Würde von Menschen zu bewahren, muss auch jeglicher Art von Gewalt nach Kräften entgegengewirkt werden, damit im Bereich der Diakonie kein Mensch zu einem Opfer von Gewalt wird.
Die Diakonie hat mit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland eine Vereinbarung getroffen, die eine Kultur der Achtsamkeit fördern und einen bestmöglichen Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt gewährleisten soll. Die Initiative "hinschauen - helfen - handeln" der evangelischen Landeskirchen und der Diakonie gegen sexualisierte Gewalt möchte das Bewusstsein für das Thema sexualisierte Gewalt schärfen und Mitarbeitende sensibilisieren (Die Vereinbarung zum pdf-Download) .
Was ist Gewalt? Um welche Gewaltformen geht es?
Gewalt oder Aggression liegen vor, wenn die Handlung einer Person einer anderen Person – körperlich oder seelisch – schadet, schaden kann oder von ihr als bedrohlich wahrgenommen wird. Neben körperlicher Gewalt und Aggression oder sexuellen Übergriffen gehören auch nonverbale Drohungen durch Mimik und Gestik sowie Beschimpfungen und Beleidigungen dazu, ebenso verbale sexuelle Belästigung. Dazu zählen auch Mobbing/Bossing, Rassismus, Sexismus und Diskriminierung jeglicher Art.
Auf welchen Ebenen kann Gewalt stattfinden?
Potentiell besteht die Gefahr der Gewaltausübung von
- Mitarbeiter*innen gegen Klient*innen
- Klient*innen (und Angehörigen sowie weiteren Außenstehenden) gegen Mitarbeiter*innen
- Klient*innen untereinander
- Mitarbeiter*innen bzw. Leitung und Mitarbeiter*innen untereinander
Gewalt kann auch durch vorsätzliche Falschbeschuldigungen gegenüber Mitarbeiter*innen und Klient*innen auf allen Ebenen erzeugt werden.
Was sind die Grundlagen für Gewaltschutz?
Zu einer wirkungsvollen Prävention gehört die Förderung von Sensibilität und Aufmerksamkeit gegenüber allen Formen von Gewalt. Weiterhin gehören hierzu konkrete Leitlinien, anhand derer Einrichtungen und Träger passgenaue Präventionskonzepte partizipativ entwickeln, die in der täglichen Arbeit gelebt und auf ihre Nachhaltigkeit überprüft werden. In den Konzepten werden einrichtungsinterne oder einrichtungsübergreifende Ansprechpersonen festgelegt, die im Falle von Grenzüberschreitungen kontaktiert werden können. Ein Meldeverfahren und Abläufe zur Bearbeitung gewalttätiger Vorfälle sowie deren Dokumentation ist ebenfalls Teil der Konzeption.