Schulsozialarbeit

Was ist Schulsozialarbeit?

Schulsozialarbeit ist ein eigenständiges, professionelles Angebot der Jugendhilfe, das von freien und öffentlichen Trägern in Kooperation mit den Schulen durchgeführt wird. Sie findet sowohl am Lernort Schule als auch an außerschulischen Orten statt.

Auf welchen Rechtsgrundlagen fußt Schulsozialarbeit?

Die gesetzlichen Grundlagen für die sozialpädagogischen Angebote an Schulen sind die Schulgesetzte sowie das VIII. Sozialgesetzbuch (SGB VIII) mit folgenden Paragrafen:

  • § 1: Recht auf Förderung der Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
  • § 13: Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder Überwindung individueller Beeinträchtigungen
  • §§ 4, 5, 8, 9: Zusammenarbeit der öffentlichen u. freien Jugendhilfe; Wunsch- u. Wahlrecht; Beteiligung von Kindern und Jugendlichen; u.a. Berücksichtigung von Gender Mainstreaming und interkulturelle Aspekte
  • §§ 80, 81: Jugendhilfeplanung und Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen.

Schule und Jugendhilfe sind zudem aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention, Art. 24, Bildung, aufgefordert, Bedingungen für Inklusion zu ermöglichen und zu gestalten.

Für wen ist Schulsozialarbeit?

Schulsozialarbeit ist ein Angebot, das allen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung steht. Besondere Berücksichtigung finden aber diejenigen Kinder und Jugendlichen, die aufgrund von persönlichen oder familiären Belastungen besondere Unterstützung benötigen. Weitere Zielgruppen sind die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten sowie die Lehrerinnen und Lehrer.

Wie arbeitet Schulsozialarbeit?

Schulsozialarbeit ist ein eigenständiges System mit einer eigenen Schwerpunktsetzung im System Schule. Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern erfolgt „auf Augenhöhe“.

Schulsozialarbeit hat die individuelle Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler im Blick. Sie bietet ihnen Unterstützung unabhängig von ihrer sozialen, ökonomischen Situation oder kulturellen Herkunft. Sie bezieht sich in ihrer Arbeit auf Konflikte, Lebensbewältigung und Lebenschancen von Kindern und Jugendlichen und trägt darüber dazu bei, dass formale Schulabschlüsse, der Übergang in den Beruf und das Zurechtkommen in und mit der Gesellschaft  besser gelingen.

Was „leistet“ Schulsozialarbeit?

Kernleistungen der Schulsozialarbeit sind:

  • Beratung und Begleitung einzelner Schülerinnen und Schüler
  • Sozialpädagogische Gruppenarbeit (Berufsorientierung, Erlebnispädagogik, soziales Kompetenztraining, außerunterrichtliche Projekte etc.)
  • Offene Gesprächs-, Kontakt- und Freizeitangebote (z. B. Schülertreff)
  • Mitwirkung in Unterrichtsprojekten und schulischen Gremien
  • Zusammenarbeit mit und Beratung von Lehrerinnen, Lehrern und Erziehungsberechtigten (Beratungsgespräche u. Fortbildung für Lehrerinnen und Lehrer, Elterngespräche, Teilnahme an Elternabenden)
  • Kooperation und Vernetzung mit dem Gemeinwesen und allen relevanten Diensten und Einrichtungen


Was „leistet“ die Fachberatung Schulsozialarbeit?

Die Fachberatung Schulsozialarbeit der Diakonie Hessen berät, koordiniert und unterstützt die Träger und die Fachkräfte in dem Arbeitsgebiet Schulsozialarbeit. Über konzeptionelle Weiterentwicklung, Professionalisierung, Anpassung der Angebote und Beratung über Fördermöglichkeiten trägt sie dazu bei, dass die Finanzierung dieser Arbeit sicher gestellt ist.

Kontakt

Anna Meißner

Jugend und Migration

Tel.: 069 7947-6474
Fax: 069 7947-996474
anna.meissner@diakonie-hessen.de