Arbeits- und Dienstvertragsrecht

Die Diakonie Hessen – Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V. ist ein gemeinsames Werk der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.

Kirche und Diakonie haben die Möglichkeit, ihre inneren Angelegenheiten selbst zu ordnen. Grundlage dafür ist die Religionsfreiheit und das daraus abgeleitete kirchliche Selbstbestimmungsrecht (Artikel 140 des Grundgesetzes in Zusammenhang mit den Artikeln 136, 137, 138, 139 und 141 der Weimarer Reichsverfassung).

Auf Basis dieser Rechtsgrundlagen finden Sie hier folgende Themenschwerpunkte: