Ihre Situation, Ihre Themen, Ihre Fragen
- Sie leben in einer Partnerschaft oder allein und haben Fragen zur Sexualität, Familienplanung und Verhütung. Sie haben Probleme in der Partnerschaft oder einen unerfüllten Kinderwunsch.
- Sie sind schwanger – ungewollt. Sie befinden sich in einer Konfliktsituation und brauchen Information und Hilfestellung, um eine Entscheidung treffen zu können.
- Sie sind schwanger - gewollt. Ihr Leben wird sich gravierend verändern und Ihnen stellen sich viele Fragen, auf die Sie eine Antwort suchen.
- Ihre Partnerin ist schwanger und Sie sind unsicher, was Sie wollen oder wie Sie sich verhalten sollen.
- Sie fragen sich, ob Sie der Verantwortung als künftige Eltern gewachsen sind und ob ihre Beziehung tragfähig genug ist.
- Sie sind Eltern geworden und benötigen praktische Unterstützung in der neuen Lebensphase.
- Sie sind sich unsicher, wie Berufstätigkeit und Kindererziehung zu vereinbaren sind.
Auf einen Blick - die wichtigsten Informationen
In diesen oder ähnlichen Lebenslagen, in denen Sie einen Anspruch auf Beratung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz haben, bieten Ihnen die 41 Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen der Diakonie Hessen konkrete Hilfestellung an.
Mit Erfahrung, Empathie und fachlichem Know-how beraten und unterstützen wir Frauen und Familien rund um die Fragen zur Familienplanung, Sexualität, Schwangerschaft und Geburt. In einem geschützten Rahmen, frei von häuslichem und gesellschaftlichem Druck, können Sie Ihre Fragen klären und eigene Handlungsszenarien entwerfen.
Auch im Schwangerschaftskonflikt begleiten wir Sie in einem möglicherweise schwierigen Entscheidungsprozess auf der Grundlage des christlichen Glaubens, um zu einer für Ihr Leben tragfähigen und verantwortlichen Lösung zu gelangen. Das Anliegen, ungeborenes Leben zu schützen, geschieht ausschließlich mit Ihrem Einvernehmen.
Die Beratung, die Sie in Anspruch nehmen, ist ergebnisoffen. Sie basiert auf Vertraulichkeit und Anonymität.
Die Beratungsstellen der Diakonie sind staatlich anerkannt. Eine Bescheinigung über die Beratung gemäß § 219 Strafgesetzbuches kann selbstverständlich ausgestellt werden.