Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Die Prüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsabschlüssen im Rahmen eines so genannten Anerkennungsverfahrens ist ein wichtiger Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund.

Mit dem Inkrafttreten des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes/BQFG im April 2012  für bundesrechtlich geregelte und des Hessischen BQFG im Januar 2013  für landesrechtlich geregelte Berufe besteht nun für alle Menschen mit Migrationshintergrund unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Aufenthaltsstatus ein Rechtsanspruch auf eine individuelle Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer und inländischer Berufsqualifikationen.

Allerdings ist eine kritische Begleitung der Umsetzung des Gesetzes notwendig, damit auch eine in der Praxis greifende Verbesserung für Menschen mit im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen erreicht werden kann.