Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 12. August 2020 den Achten Altersbericht zur Kenntnis genommen und die Stellungnahme der Bundesregierung zum Achten Altersbericht beschlossen. In einer Bundespressekonferenz wurden Ergebnisse des Berichtes vorgestellt.
Die Sachverständigenkommission leitet aus ihrem Bericht 12 Empfehlungen ab:
- Älteren Menschen in der Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“ der Bundesregierung einen deutlich höheren Stellenwert einräumen.
- Zugang und Nutzung von digitalen Technologien für alle ermöglichen.
- Die Möglichkeiten der Digitalisierung für einen Austausch zwischen den Generationen fördern.
- Digitale Souveränität stärken.
- Digitale Technologien als Chance für ältere Menschen mit pflegerelevanten B- edarfen sowie für begleitende Pflegepersonen begreifen.
- Daseinsvorsorge auf kommunaler Ebene digital gewährleisten und strukturell weiterentwickeln.
- Digitale Kompetenzen in für ältere Menschen relevanten Berufsgruppen fördern.
- Auseinandersetzung mit ethischen Fragen der Digitalisierung ermöglichen.
- Kompetenzen, Bedarfe und Bedürfnisse älterer Menschen bei der Erforschung und Entwicklung von digitalen Technologien ausdrücklich berücksichtigen.
- Ausreichende Finanzierung für Innovation und Innovationstransfer sicherstellen.
- Den Verbraucherschutz stärken.
- Ein Monitoring „Digitalisierung und ältere Menschen“ einführen.
In Kürze wird der Achte Altersbericht als Bundestags-Drucksache veröffentlicht werden. Die Kurzfassung des Berichts ist jetzt schon verfügbar. Nähere Informationen finden sich unter dem Link: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/digitalisierung-bietet-grosses-potenzial-fuer-aeltere-menschen/159742